Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Teleservice Holding AG Unterföhring |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 24.07.2020 |
TeleService Holding AGUnterföhringISIN: DE000A1PHET1
|
1. |
Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der TeleService Holding AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der TeleService Holding AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.596,80 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
TeleService Holding AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen,
Fax Nr. 07161/969317
bgross@martinbank.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
TeleService Holding AG
Destouchesstrasse 68,
80796 München,
E-Mail: robert.platil@teleservice-solutions.de,
Fax +49 (089) 20 60 30 711
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 28. August 2020 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 11. September 2020 zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Hinweis zum Datenschutz
Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns nach wie vor einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter dem folgenden Link:
https://teleservice-holding.de/custom/index/sCustom/48
München, im Juli 2020
TeleService Holding AG
Der Vorstand