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Teleservice Holding AG

Unterföhring

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Hauptversammlung

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 24.07.2020 wurde die Hauptversammlung der Gesellschaft wie folgt einberufen:

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, 18.09.2020, um 9:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der GCI Management Consulting GmbH,
Brienner Str. 7,
80333 München,
3. Obergeschoss

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Auf das der Gesellschaft am 20.08.2020 zugegangene fristgemäße Verlangen der Aktionärin GCI Management Consulting GmbH, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals überschreiten, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 4 um folgenden Tagesordnungspunkt 5 ergänzt, was hiermit bekannt gemacht wird:

Tagesordnungspunkt 5

Die GCI Management Consulting GmbH schlägt vor:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 1.200.000,00, eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 je Aktie, wird im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung um bis zu € 400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von € 1,00 je Aktie auf bis zu € 1.600.000,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von € 1,00 je Aktie ausgegeben.

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien wird ausdrücklich ausgeschlossen.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung – mit Ausnahme der Kosten, die den Aktionären entstehen – trägt die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus der beschlossenen Kapitalerhöhung anzupassen.

c)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2020 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.

Begründung:

Die Erhöhung des Grundkapitals und damit der Zufluss von finanziellen Mitteln soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das Wachstum der Gesellschaft insbesondere durch die Einwerbung strategischer Investoren zu fördern.

 

Teleservice Holding AG

Der Vorstand

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