THE MEGALON GROUP AG, Hamburg – Hinweis über die Verschmelzung der QUANTOO GmbH mit der THE MEGALON GROUP AG gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

THE MEGALON GROUP AG

Hamburg

Hinweis über die Verschmelzung der QUANTOO GmbH mit der THE MEGALON GROUP AG
gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Die THE MEGALON GROUP AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der QUANTOO GmbH mit Sitz in Hamburg, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.

Da das Stammkapital der QUANTOO GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der THE MEGALON GROUP AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der THE MEGALON GROUP AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der QUANTOO GmbH nicht erforderlich (§ 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der THE MEGALON GROUP AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Absatz 3 Satz 1 HS. 2, § 9 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3, § 60 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der THE MEGALON GROUP AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der THE MEGALON GROUP AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der QUANTOO GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der THE MEGALON GROUP AG ist entbehrlich, da der THE MEGALON GROUP AG sämtliche Geschäftsanteile an der QUANTOO GmbH gehören, § 62 Absatz 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der THE MEGLAON GROUP AG, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der THE MEGALON GROUP AG und der QUANTOO GmbH zur Einsicht der Aktionäre der THE MEGALON GROUP AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der THE MEGALON GROUP AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Hamburg, den 26.10.2022

THE MEGALON GROUP AG

Vorstand

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