The New Meat Company AG: Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals auf Grund einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG sowie die Umstellung auf Namensaktien

The New Meat Company AG

Berlin

WKN: A0SLML / ISIN: DE000A0SLML9
(Zukünftig: WKN: A3H217 / ISIN: DE000A3H2176)

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals auf Grund einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG sowie die Umstellung auf Namensaktien

I.
Herabsetzung des Grundkapitals

Die ordentliche Hauptversammlung („Hauptversammlung“) der The New Meat Company AG („Gesellschaft“) vom 1. September 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.725.000,00, eingeteilt in 2.725.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 2.452.500 auf EUR 272.500,00 herabzusetzen.

Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10 zu 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn (10) Stückaktien zu einer (1) Stückaktie zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in vollständiger Höhe zur Deckung von Verlusten.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 13. Oktober 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg („Handelsregister“) eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Börse Düsseldorf verbunden.

Mit Wirkung zum

4. Dezember 2020

(Ex-Tag) erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Börse Düsseldorf (Freiverkehr) im Verhältnis 10 zu 1. Laufende nicht ausgeführte Börsenaufträge in der alten Gattung (ISIN DE000A0SLML9) erlöschen mit Ablauf des 3. Dezember 2020.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 7. Dezember 2020 (Record Date), abends nach Börsenschluss, umbuchen. An die Stelle von je zehn Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0SLML9) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A3H2176).

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, („Clearstream“) hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre der Gesellschaft („Aktionäre“ jeweils einzeln der „Aktionär“) auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre an dem von der Clearstream gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn (10) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm die Aktienspitzen (ISIN DE000A3H22G0) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag des Aktionärs voraus. Die Aktionäre werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum

22. Dezember 2020

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Der börsenmäßige Handel der Aktienspitzen in der ISIN DE000A3H22G0 ist nicht beabsichtigt. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream nach Ablauf des 22. Dezembers 2020 wertlos ausgebucht. Ein Barausgleich von Aktienspitzen durch die Gesellschaft erfolgt nicht.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A3H2176) im Freiverkehr der Börse Düsseldorf wird am 4. Dezember 2020 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch konvertierte Stückaktien lieferbar.

II.
Umstellung auf Namensaktien

Die Hauptversammlung hat ferner die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderungen wurden am 1. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen und sind damit wirksam geworden. Die Aktien der Gesellschaft lauten nunmehr auf den Namen.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Postanschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, sofern sie eine haben.

Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktien nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit der Umwandlung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist – neben der Meldung der Aktionärsdaten zur Eintragung in das Aktienregister – eine wertpapiertechnische Umstellung der Depotbestände von Inhaberaktien auf Namensaktien sowie die Umstellung der Notierung der Aktien erforderlich. Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 7. Dezember 2020, abends, (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Ab dem 8. Dezember 2020 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN DE000A3H2176.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 3. Dezember 2020 (ISIN DE000A0SLML9). Laufende am 3. Dezember 2020 noch nicht ausgeführte Handelsaufträge erlöschen mithin auch infolge der Umstellung. Ab dem 8. Dezember 2020 werden die Aktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A3H2176 als auf den Namen lautende Stückaktien im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf gehandelt.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main.

Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

 

Berlin, im 2. Dezember 2020

The New Meat Company AG

Der Vorstand

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