The New Meat Company AG, Berlin – Bezugsangebot an die derzeitigen Aktionäre der The New Meat Company AG

– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten
von Amerika, Kanada, Japan und Australien –

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der
The New Meat Company AG.

The New Meat Company AG

Berlin

– ISIN DE000A3H2176 /​ WKN A3H217 –

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der The New Meat Company AG vom 5. August
2021 ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 4. August
2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu
EUR 1.032.928,00 durch Ausgabe von bis zu 1.032.928 neuen, auf den Namen oder den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2021/​I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen;
das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen
Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten
Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital jeweils anzupassen.

Diese Ermächtigung wurde am 16. August 2021 in das bei dem Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
unter der Nummer HRB 205448 B geführte Handelsregister der Gesellschaft eingetragen
(§ 5 der Satzung). Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung hat der Vorstand am 30.
März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 30. März 2022 beschlossen, das Grundkapital
der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/​I von EUR
2.065.857,00 um bis zu EUR 688.619,00 auf bis zu EUR 2.754.476,00 durch Ausgabe von
bis zu 688.619 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben.
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 (einschließlich) gewinnberechtigt. Das
Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

Mittelbares Bezugsrecht

Die bis zu Stück 688.619 Neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts angeboten. Hierzu wurde die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin („Quirin Privatbank AG“ oder „Bezugsstelle„), zur Zeichnung der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer
Aktie zugelassen mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezugspreis
von EUR 4,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 3 : 1 (drei (3) bestehende Aktien berechtigen
zum Bezug von einer (1) Neuen Aktie) zum Bezug anzubieten. Eine Festübernahme der
Neuen Aktien durch die Bezugsstelle ist im Übernahmevertrag nicht vorgesehen.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR 4,00.

Bezugsfrist

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung
des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 19. April 2022 (0:00 Uhr MESZ) bis 3. Mai 2022 (10:00 Uhr MESZ)

über ihre Depotbank bei der Quirin Privatbank AG als Bezugsstelle während der üblichen
Geschäftsstunden auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.
Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt spätestens
bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bezugsstelle aufzugeben und den Bezugspreis
von EUR 4,00 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist zu
überweisen.

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung
sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte
verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf
der Bezugsfrist am 3. Mai 2022 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto
1255 der Quirin Privatbank AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt
werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem Konto der Quirin
Privatbank AG gutgeschrieben ist.

Bezugsverhältnis /​ Verzicht auf Bezugsrechte

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde in einem Verhältnis von 3 : 1 festgelegt, d. h.
drei (3) von einem Aktionär gehaltene Aktien berechtigen zu einem Bezug von einer
(1) Neuen Aktie. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung
der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt
„Wichtige Hinweise“ dargestellten Bedingungen.

Bezugsrechte

Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking“) bucht die Bezugsrechte auf die alten Aktien der The New Meat Company AG (ISIN:
DE000A3H2176 /​ WKN A3H217) am 21. April 2022 mit Record Day 20. April 2022 bei den
betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte den
Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 19. April 2022 an (Ex-Tag) sind die Bezugsrechte
(ISIN DE000A3MQCC5 /​ WKN A3M QCC) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot
bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der
The New Meat Company AG noch von der Quirin Privatbank AG gestellt. Ein börslicher
Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von
Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch
nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die
Quirin Privatbank AG noch die The New Meat Company AG den An- und/​oder Verkauf von
Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien /​ Privatplatzierung

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene
Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot,
gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise
Finanzdienstleistungsinstituten, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches
Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden. Auch insoweit wurde die
Quirin Privatbank AG zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag
von EUR 1,00 je Neuer Aktie mit der Verpflichtung zugelassen, den über den geringsten
Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird
voraussichtlich bis zum 10. Mai 2022 erfolgen.

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream
Banking zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung
besteht nicht.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
im Handelsregister der Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die
Girosammelverwahrung bei Clearstream Banking. Es wird davon ausgegangen, dass die
in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien voraussichtlich ab dem 13.
Mai 2022 an die Aktionäre geliefert werden.

Provisionen

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht
ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären
wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen.
Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der
Gesellschaft noch von der Quirin Privatbank AG erstattet.

Wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot erfolgt unter Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines
Wertpapierprospekts gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz („WpPG„) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt
in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und
veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage
für den Bezug oder den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung.

Anstelle eines Wertpapierprospektes hat die Gesellschaft gemäß § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt
erstellt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
gestattet hat. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.thenewmeatco.com/​investor-relations

veröffentlicht und dort abrufbar.

Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts
das Wertpapier-Informationsblatt sowie die weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft,
insbesondere den Jahresabschluss und die Ad-hoc-Mitteilungen, die auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.thenewmeatco.com/​investor-relations

abrufbar sind, aufmerksam zu lesen.

Das Bezugsangebot und die Zuteilung und Lieferung der Neuen Aktien stehen unter der
aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister der Gesellschaft.

Die Quirin Privatbank AG ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von ihrer Vereinbarung
mit der Gesellschaft bezüglich der Zeichnung und Weiterplatzierung der Neuen Aktien
(„Übernahmevertrag“) zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören neben dem Nichteintritt bestimmter
aufschiebender Bedingungen für die Zeichnung der Neuen Aktien und die Zahlung des
Bezugspreises insbesondere unter anderem der Eintritt einer wesentlichen Änderung
in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft, die eine
Änderung oder Anpassung des Übernahmevertrags aus Sicht der Quirin Privatbank AG erforderlich
machen, ohne dass eine Einigung hierüber erfolgt, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften. Im Falle
des Rücktritts vom Übernahmevertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister oder im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, ist die
Quirin Privatbank AG jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln.

Sollten vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
und Lieferung der Neuen Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der
Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen
nicht durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich
angeboten.

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach
den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen.
Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden
Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung
des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der
Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen
als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme
der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit
Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar
noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben
werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt
oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung
der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des
Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen
unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen
wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende
Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden
von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft
oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze
der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Berlin, im April 2022

The New Meat Company AG

Der Vorstand

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