The Social Chain AG: Festlegung des anfänglichen Wandlungspreises, der anfänglichen Wandlungsprämie und des Zinssatzes der EUR 25.000.000,00 Wandelanleihe 2021/2024

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Das Angebot zum Bezug der Wandelschuldverschreibungen erfolgt ausschließlich in Deutschland und richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der The Social Chain AG.

The Social Chain AG

Berlin

ISIN: DE000A1YC996 /​ WKN: A1YC99

Festlegung des anfänglichen Wandlungspreises, der anfänglichen Wandlungsprämie und des Zinssatzes der EUR 25.000.000,00 Wandelanleihe 2021/​2024

(ISIN: DE000A3E5FE7 /​ WKN: A3E5FE)

Der Vorstand der The Social Chain AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, („Gesellschaft“ oder „Emittentin„) hat am 16. März 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00, eingeteilt in bis zu 25.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, („Wandelschuldverschreibungen„) zu begeben (zusammen „Wandelanleihe 2021/​2024″). Die Gesellschaft hat am 17. März 2021 ein Angebot im Bundesanzeiger an die Aktionäre der Gesellschaft zum Bezug der der Wandelschuldverschreibungen („Bezugsangebot„) veröffentlicht.

Entsprechend den im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des anfänglichen Wandlungspreises, der anfänglichen Wandlungsprämie und des Zinssatzes der Wandelanleihe 2021/​2024 hat der Vorstand am [25]. März 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag folgendes festgelegt:

Der anfängliche Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 32,50, was einer anfänglichen Wandlungsprämie von 13,24 % über dem Aktienreferenzpreis von EUR 28,70 entspricht. Der Aktienreferenzpreis ist der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel am 24. März 2021; und

der Zinssatz der Wandelschuldverschreibungen beträgt 5,75 % per annum.

Die um diese Angaben ergänzten Anleihebedingungen sind bei der Emittentin, The Social Chain AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, erhältlich und können im Internet auf der Webseite der Gesellschaft (https:/​/​www.socialchain.com) unter der Rubrik „Investor Relations“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Für die Wandelschuldverschreibungen wurde ein Basisinformationsblatt nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte auf der Webseite der Gesellschaft (https:/​/​www.socialchain.com) unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht, das ebenfalls um die vorstehenden Angaben ergänzt wurde.

Wichtige Hinweise

Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich nicht vor dem 7. April 2021. Sollten vor Einbuchung der Wandelschuldverschreibungen in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen durch nicht rechtzeitige Lieferung von Wandelschuldverschreibungen nicht erfüllen zu können.

Zudem kann die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, unter bestimmten Umständen von dem mit der Gesellschaft geschlossenen Übernahmevertrag zurücktreten oder mit der Gesellschaft gemeinsam entscheiden, die Durchführung des Bezugsangebots zu verschieben. Zu diesen Umständen zählen unter anderem (i) eine wesentliche nachteilige Veränderung in der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, (ii) eine wesentliche nachteilige Veränderung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft, (iii) eine Aussetzung des Börsenhandels an der Frankfurter, der Londoner oder der New Yorker Wertpapierbörse, (iv) eine wesentliche nachteilige Änderungen der nationalen oder internationalen finanziellen, politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder der Verhältnisse am Kapitalmarkt, (v) die Unrichtigkeit von Gewährleistungen, die die Gesellschaft im Übernahmevertrag übernommen hat, und (vi) die Nichterfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft nach dem Übernahmevertrag.

Verkaufsbeschränkungen

Die Annahme des Angebots der Wandelschuldverschreibungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Wandelschuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert. Das Wandlungsrecht ist für Anleihegläubiger ausgeschlossen, die im Sinne der aufgrund des Securities Act ergangenen Regulation S innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind.

 

Berlin, im März 2021

The Social Chain AG

Der Vorstand

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