thinXXS Microtechnology AG – Hauptversammlung 2016

thinXXS Microtechnology AG

Zweibrücken

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, 23. August 2016, 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Amerikastraße 21 in 66482 Zweibrücken, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über den Verzicht auf die Einhaltung aller Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung der Gesellschaft

TOP 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

TOP 3

Gewinnvortrag aus dem Bilanzgewinn 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn 2015 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

TOP 7

Bericht des Vorstandes zum aktuellen Geschäftsverlauf

TOP 8

Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung genehmigten Kapitals

Der Bericht des Vorstandes zu 8 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Amerikastraße 21, 66482 Zweibrücken, zur Einsicht der Aktionäre aus.

TOP 9

Sonstiges

Ausgelegte Unterlagen

1.

Der Bericht des Vorstandes zu TOP 7 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Amerikastraße 21, 66482 Zweibrücken, zur Einsicht der Aktionäre aus.

2.

Der Bericht des Vorstandes zu TOP 8 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Amerikastraße 21, 66482 Zweibrücken, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Allgemeine Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum 7. Tag vor der Versammlung, also bis zum 16.08.2016 zugehen.

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts notwendig, welche sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezieht. Der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei Zweifeln an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises ist die Gesellschaft berechtigt, einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen und einen Aktionär zurückzuweisen, wenn dieser Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht wird.

Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift thinXXS Microtechnology AG, Vorstand, Amerikastr. 21, 66482 Zweibrücken, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 06332 / 800222. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt wurden.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären durch schriftliche Übersendung zugänglich gemacht.

Stimmrechtsvertretung

Jeder Aktionär hat die Möglichkeit, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben zu lassen.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.

 

Zweibrücken, im Juli 2016

thinXXS Microtechnology AG

Der Vorstand

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