thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE0007500001 – Ausschüttung einer Dividende von 0,15 €)

thyssenkrupp AG

Duisburg und Essen

ISIN DE0007500001

Dividendenbekanntmachung

Die 24. ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp AG hat am 3. Februar 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/​2022 in Höhe von 581.145.690,83 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,15 €
je dividendenberechtigter Stückaktie:
93.379.761,15 €
Gewinnvortrag: 487.765.929,68 €

Die Dividende wird ab dem 8. Februar 2023 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Duisburg und Essen, im Februar 2023

thyssenkrupp AG

Der Vorstand

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