thyssenkrupp Industrial Solutions AG – Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
thyssenkrupp Industrial Solutions AG
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG 12.04.2019

thyssenkrupp Industrial Solutions AG

Essen

Amtsgericht Essen, HRB 25423

Hinweisbekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG auf die bevorstehende Verschmelzung der AWG Industrieanlagen und Wassertechnik GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 56741 B als übertragende Gesellschaft, auf die thyssenkrupp Industrial Solutions AG als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 UmwG hin.

Die thyssenkrupp Industrial Solutions AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags alle Geschäftsanteile der AWG Industrieanlagen und Wassertechnik GmbH halten, gem. § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der thyssenkrupp Industrial Solutions AG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss der thyssenkrupp Industrial Solutions AG abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG nur dann erforderlich ist, wenn Aktionäre der thyssenkrupp Industrial Solutions AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der thyssenkrupp Industrial Solutions AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird, § 62 Abs. 2 UmwG.

 

Essen, im April 2019

thyssenkrupp Industrial Solutions AG

Der Vorstand

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