Tick Trading Software Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Tick Trading Software Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 09.04.2019

Tick Trading Software Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0LA30 –
– ISIN DE000A0LA304
– Börse: TBX –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 08. April 2019 beschlossen, aus dem für das Geschäftsjahr 2017/2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.350.317,17 EUR eine Dividende in Höhe von 1,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt mithin 1.308.450,00 EUR auszuschütten und 41.867,17 EUR auf neue Rechnung vorzutragen; eine Einstellung in Gewinnrücklagen ist nicht vorgesehen.

Die Dividende wird am 11. April 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt also 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (sowie gegebenenfalls Kirchensteuer), wenn sie ihrem inländischen depotführenden Kreditinstitut rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder zum Teil für Aktionäre, die ihrer inländischen Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgezehrt ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat auf Antrag ermäßigen. Der Antrag ist unter Vorlage der Steuerbescheinigung bis spätestens 31.12.2023 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zu stellen (§ 50d EStG).

 

Düsseldorf, im April 2019

tick Trading Software AG

Der Vorstand

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