Tick Trading Software Aktiengesellschaft Düsseldorf – HV 2018

Tick Trading Software Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0LA30 –
– ISIN DE000A0LA304
– Börse: TBX –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Tick Trading Software Aktiengesellschaft

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 20. März 2018 um 11:00 Uhr im Haus der Düsseldorfer Börse, Ernst-Schneider-Saal, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2017, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 30. September 2017 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurde von der DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter

http://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a) Gemäß § 17 Abs. 4 (b) der Satzung wird nicht der gesamte Bilanzgewinn zur Gewinnausschüttung an die Aktionäre verwendet, sondern nur derjenige nächstniedrige Gesamtausschüttungsbetrag, der bezogen auf die einzelne Aktie zu einem auf ganze Eurocent lautenden Dividendenbetrag führt;

b) der für das Geschäftsjahr 2016/2017 ausgewiesene Bilanzgewinn von 1.152.866,77 EUR wird wie folgt verwendet:

Bilanzgewinn 1.152.866,77 EUR
Dividendenausschüttung:
1,14 EUR je Aktie
bei 1.006.500 Aktien Ausschüttung insgesamt mithin

1.147.410,00 EUR

Einstellung in Gewinnrücklagen –,– EUR
Gewinnvortrag 5.456,77 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands zu beschließen.

Dies betrifft Herrn Matthias Hocke für das gesamte Geschäftsjahr und Herrn Gerd Goetz für die Zeit ab dem 16. März.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen.

Dies betrifft die Herren Dr. Simon-Alexander Zeidler und Ingo Hillen, jeweils für das gesamte Geschäftsjahr, sowie Herrn Götz Röhr für die Zeit vom 27. Januar 2017 bis zum 30. September 2017 und die Herren Gerd Goetz, Hans-Hugo Hocke und Rainer Müller jeweils für die Zeit vom 01. Oktober 2016 bis 31. Januar 2017.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch Beschluss der Hauptversammlung wie folgt zu ändern:

„Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine jährliche feste Vergütung von Euro 12.000,00 zzgl. etwaiger USt. Der Vorsitzende erhält eine feste Vergütung von jährlich Euro 20.000,00 zzgl. etwaiger USt., sein Stellvertreter eine feste Vergütung von jährlich Euro 15.000,00 zzgl. etwaiger USt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten rückwirkend ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2017/2018. Die übrigen bislang geltenden Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung bleiben unverändert bestehen.“

Die übrigen Regelungen lauten:

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern gegen Nachweis durch die Ausübung des Amts entstehende Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer.

Die Gesellschaft kann zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.

Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf eines Geschäftsjahres am Tage nach der Hauptversammlung, in der über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Beschluss gefasst wird.

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Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 13. März 2018 zugeht.

Ebenfalls bis zum Ablauf des 13. März 2018 ist der Gesellschaft von den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; der Nachweis muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des 27. Februar 2018 („Record Date“) beziehen. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung erforderlich. Ob nach dem Stichtag die Aktien noch weiter gehalten werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit der Aktien ist mit diesem Record Date nicht verbunden.

Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Tick Trading Software AG
c/o AAA HV-Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203 20229 11
E-Mail: TBX2018@aaa-hv.de

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und kann unter o.g. Adresse angefordert werden. Es kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html

heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich.

Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesem in der Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihm erteilten Weisungen ausüben; er ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Um den rechtzeitigen Erhalt einer Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen.

Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung ist nur bis einschließlich 19. März 2018, 24:00 Uhr möglich. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt werden.

Form der Vollmachten

Vollmachten, auch die dem Stimmrechtsvertreter erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Soweit sie an die Gesellschaft zu übermitteln sind, kann dies – auch auf elektronischem Weg – unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft erfolgen.

Dieses Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, an die einem Kreditinstitut gleichgestellten Institutionen oder Personen gem. § 135 Abs. 8 AktG (z.B. Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßige Stimmrechtsvertreter) oder an Finanzdienstleistungsinstitute und die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG).

Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets erforderlich

Auch bei einer Vertretung durch Bevollmächtigte ist in allen Fällen eine wirksame und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung eines Aktienbesitznachweises des depotführenden Instituts erforderlich.

Sonstige Hinweise und Erläuterungen

Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 1.006.500 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen (Anmeldung, Nachweis) an der Hauptversammlung teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Sie sind darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, in schriftlicher Form (nicht per Telefax oder Mail) bis zum Freitag, 23. Februar 2018, 24:00 Uhr (eingehend) eine Ergänzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen.

Einreichung von Anträgen von Aktionären

Tagesordnungserweiterungsverlangen, sonstige Anträge und abweichende Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Tick Trading Software AG
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf
Fax: +49(0)211-781767-29
E-Mail: ir@tick-TS.de

Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Tagesordnungserweiterungsverlangen ist zur Wahrung der dabei geltenden Schriftform eine Telefaxübermittlung oder Mail nicht ausreichend.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis zum 5. März 2018, 24:00 Uhr zugehen, im Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter

http://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html

veröffentlichen.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden.

Verweis auf weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auch im Internet auf der Seite der Gesellschaft unter

http://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html

Übermittlung von Unterlagen an Aktionäre

Die Einladung zur Hauptversammlung am 20. März 2018 einschließlich Tagesordnung, weitere Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung sowie entsprechende Formulare werden den Aktionären durch die depotführenden Institute übermittelt. Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben genannten Adressen angefordert werden.

 

Düsseldorf, im Februar 2018

Der Vorstand

Gerd Goetz               Matthias Hocke

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