Tiergarten Grundstücks-AG – Ordentliche Hauptversammlung

Tiergarten Grundstücks-Aktiengesellschaft

Berlin

Wertpapierkenn-Nummer 648 320

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Dienstag, dem 05.07.2022, um 12:15 Uhr

in den Räumen der

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Putzier,
Reinhardtstr. 7, 10117 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

 
1.

Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre
2019, 2020 und 2021 nebst Anhängen und Lageberichten sowie den Berichten des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2019, 2020
und 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand

a)

für das Geschäftsjahr 2019,

b)

für das Geschäftsjahr 2020 und

c)

für das Geschäftsjahr 2021

Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2019,
2020 und 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat

a)

für das Geschäftsjahr 2019,

b)

für das Geschäftsjahr 2020 und

c)

für das Geschäftsjahr 2021

Entlastung zu erteilen.

4.

Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die
Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 jeweils eine jährliche Vergütung von € 1.000,00
zu zahlen. Soweit der Empfänger umsatzsteuerpflichtig ist, ist diese Steuer zusätzlich
von der Gesellschaft zu tragen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Amtszeit
der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß Gesetz und Satzung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
zu wählen:

Frau Dr. Barbara Mitschke, Juristin, Berlin

Herrn Dr. Frank H. Walter-von Gierke, Rechtsanwalt, Potsdam

Frau Andrea Zehrfeld, Diplom-Psychologin, Panketal

Frau Dr. Barbara Mitschke ist außerdem Aufsichtsratsvorsitzende der Admiralspalast
Aktiengesellschaft, Berlin.

Herr Dr. Frank H. Walter-von Gierke ist außerdem Aufsichtsratsvorsitzender folgender
Unternehmen:

1. Iuventa Capital GmbH

BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH

Frau Andrea Nass ist außerdem Mitglied des Aufsichtsrats der Actien-Bauverein „Passage“
(Aktiengesellschaft von 1870), Berlin.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung
von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder
durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft
(Anmeldeadresse und Nachweisstelle: Herr Axel Zehrfeld, Vorstand der Tiergarten Grundstücks-AG,
Max-Liebermann-Str. 50, 14612 Falkensee, Fax 030- 26 39 17 30 35 07) mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.

Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die Depot
führende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausgeübt
werden. Die Erteilung, der Widerruf und/​oder der Nachweis der Vollmacht bedürfen der
Schriftform, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas Abweichendes bestimmt.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 250.000,00, eingeteilt in 10.000 auf den Inhaber lautende Aktien
im Nennbetrag von EUR 25,00 je Aktie mit ebenfalls 10.000 Stimmen.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie:

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung
der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen
Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz erforderlich.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt neue oder erheblich
veränderte Auflagen zu erfüllen sind, als zum jetzigen Zeitpunkt. Es liegt in der
Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, sich über die aktuelle Situation der jeweils
geltenden Auflagen für den Veranstaltungsort Berlin rechtzeitig und umfassend zu informieren.

 

Berlin, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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