Tiergarten Grundstücks-AktiengesellschaftBerlinWertpapierkenn-Nummer 648 320Einladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu deram Dienstag, dem 05.07.2022, um 12:15 Uhrin den Räumen derRechtsanwalts- und Notarkanzlei Putzier,
|
1. |
Bericht des Vorstands und Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre |
||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2019, 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2019, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
4. |
Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die |
||||||||||||
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Amtszeit Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Bei der Verwahrung
von effektiven Stücken kann der Nachweis auch durch die Bestätigung eines Notars oder
durch Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft
(Anmeldeadresse und Nachweisstelle: Herr Axel Zehrfeld, Vorstand der Tiergarten Grundstücks-AG,
Max-Liebermann-Str. 50, 14612 Falkensee, Fax 030- 26 39 17 30 35 07) mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden.
Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die Depot
führende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausgeübt
werden. Die Erteilung, der Widerruf und/oder der Nachweis der Vollmacht bedürfen der
Schriftform, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas Abweichendes bestimmt.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 250.000,00, eingeteilt in 10.000 auf den Inhaber lautende Aktien
im Nennbetrag von EUR 25,00 je Aktie mit ebenfalls 10.000 Stimmen.
Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie:
Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung
der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen
Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz erforderlich.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt neue oder erheblich
veränderte Auflagen zu erfüllen sind, als zum jetzigen Zeitpunkt. Es liegt in der
Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, sich über die aktuelle Situation der jeweils
geltenden Auflagen für den Veranstaltungsort Berlin rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Berlin, im Mai 2022
Der Vorstand