Tin International AG – Bezugsangebot

– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan
und Australien bestimmt –

Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es
richtet sich ausschließlich an die gegenwärtigen Aktionäre der Tin International AG.

Tin International AG

Leipzig

Bezugsangebot

Die Hauptversammlung der Tin International AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) vom 15. März 2022 hat beschlossen, das Grundkapital von EUR 475.294,00 gegen Bareinlagen
um bis zu EUR 237.647,00 auf bis zu EUR 712.941,00 durch Ausgabe von 237.647 neuen,
auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien (die „Neuen Aktien“ und jede einzeln die „Neue Aktie“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die
Neuen Aktien sind ab 1. Januar 2022 gewinnanteilsberechtigt. Der Bezugspreis der Neuen
Aktien beträgt EUR 4,50 je Stückaktie.

Die Kapitalerhöhung erfolgt in Form einer Barkapitalerhöhung. Das gesetzliche Bezugsrecht
wird den Aktionären eingeräumt. Jeder Aktionär ist berechtigt, für zwei Aktien – bezogen
auf das Grundkapital von EUR 475.294,00 – eine neue Aktie gegen Bareinlage zu beziehen.
Die Neuen Aktien werden den Aktionären mithin im Bezugsverhältnis 2 zu 1 zum unmittelbaren
Bezug angeboten. Auf je 2 alte Stückaktie kann also jeder Aktionär 1 Neue Aktie zum
Bezugspreis von je EUR 4,50 zeichnen und beziehen. Soweit die Aktionäre ihre Bezugsrechte
nicht innerhalb der Bezugsfrist ausüben, können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
bis zum 14. April 2022 die nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien zu den Ausgabebedingungen
unter Ausschluss eines öffentlichen Angebotes im Rahmen einer Privatplatzierung zeichnen
und beziehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt des Beginns der Bezugsfrist keine
eigenen Aktien.

Es ist nur ein Bezug von ganzen Neuen Aktien oder eines Vielfachen davon möglich;
ein Bezug von Bruchteilen einer Neuen Aktie ist hingegen nicht möglich. Maßgeblich
für die Ermittlung der den bezugsberechtigten Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte
ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien bei Ablauf des 21. März 2022.

Jeder Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er innerhalb der
nachstehenden Bezugsfrist bei der Gesellschaft sein Bezugsrecht ausübt. Aktionäre,
die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, haben innerhalb der nachstehenden Bezugsfrist
den Bezugspreis von EUR 4,50 je Neuer Aktie in bar auf das Konto mit der IBAN DE32
6724 0039 0194 4271 01 der Gesellschaft bei der Commerzbank AG (BIC COBADEFFXXX) (Kapitalerhöhungssonderkonto)
zu leisten. Der rechtzeitige Zahlungseingang des Bezugspreises pro Neuer Aktie innerhalb
der Bezugsfrist ist Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts für die
jeweiligen Neuen Aktien.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien, zur Vermeidung
des Ausschlusses in der Zeit vom

21. März 2022 bis 08. April 2022 (jeweils einschließlich)

(die „Bezugsfrist„) bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der
dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine auszuüben.
Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung
der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Die Gesellschaft wird keinen Bezugsrechtshandel
organisieren. Bezugsrechte, die nicht bis zum 08. April 2022, 18:00 Uhr (MEZ) ausgeübt
werden, verfallen wertlos. Der Bezug der Neuen Aktien ist provisionsfrei.

Nach Ablauf der Bezugsfrist nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien können Aktionäre
über ihr Bezugsrecht hinaus bis zum 12. April 2022 zu den Ausgabebedingungen unter
Ausschluss eines öffentlichen Angebotes im Rahmen einer Privatplatzierung zeichnen
und beziehen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen
von Aktionären – untereinander im Verhältnis ihres Bestands an alten Aktien – vor
Zeichnungen und Bezugserklärungen von Dritten zu berücksichtigen und den Aktionären
das Ergebnis der Zuteilung mitzuteilen. Der Vorstand ist berechtigt, sich die Annahme
oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vorzubehalten.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere
weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den
Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
registriert. Sie werden demzufolge in den USA weder öffentlich noch nichtöffentlich
zum Verkauf angeboten.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen
unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen
wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Das Bezugsangebot wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem
Recht durchgeführt und richtet sich ausschließlich an die gegenwärtigen Aktionäre
der Gesellschaft. Es wird gemäß §§ 186 Abs. 2 Satz 1, 25 Satz 1 des Aktiengesetzes
in Verbindung mit § 3 der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder
bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien
noch für die Bezugsrechte oder für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung
des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften
der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung
des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der
Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen
als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen.

Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung
des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte
weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet,
verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen
Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung
einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine
sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen.

Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung,
Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

 

Leipzig, im März 2022

Tin International AG

Der Vorstand

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