Tin International AG: Einladung zur Hauptversammlung

Tin International AG

Leipzig

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 10. November 2020, um 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der
Deutsche Rohstoff AG,
Q 7, 24, 68161 Mannheim,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der Tin International AG und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, d.h. Herrn Dr. Thomas Gutschlag, Herrn Jan-Philipp Weitz und Herrn Dr. Jörg Reichert, endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Thomas Gutschlag, Dipl. Volkswirt, Mitglied des Vorstands der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim;

b)

Herrn Jan-Philipp Weitz, Dipl. Kaufmann, Mitglied des Vorstands der Deutsche Rohstoff AG, Hamburg;

c)

Herrn Dr. Jörg Reichert, Geologe, Mitglied des Vorstands der Ceritech AG, Leipzig;

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 3. November 2020, zugehen:

Tin International AG
Karl-Rothe-Str. 13
04105 Leipzig
Telefax: +49 341 97511280
E-Mail: info@tin-international.com

Umschreibungen im Aktienregister finden ab Mittwoch, den 4. November 2020, bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Tin International AG
Karl-Rothe-Str. 13
04105 Leipzig
Telefax: +49 341 97511280
E-Mail: info@tin-international.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter

http://www.tin-international.com

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Tin International AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Tin International AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Tin International AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Tin International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Tin International AG.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Tin International AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@tin-international.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Tin International AG
Karl-Rothe-Str. 13
04105 Leipzig
Telefax: +49 341 97511280

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Leipzig, im September 2020

Tin International AG

Der Vorstand

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