Tion Renewables AG, Grünwald – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen)

Tion Renewables AG

Grünwald

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

I.

Die Hauptversammlung der Tion Renewables AG (die „Gesellschaft“) hat den Vorstand der Gesellschaft am 29. August 2022 unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. August 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu EUR 2.372.978,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen (im Folgenden jeweils „Schuldverschreibungsbedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2022 auszuschließen.

II.

Zur Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2022 ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.372.978,00 durch Ausgabe von bis zu 2.372.978 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2022“).

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022 wurde im Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 251232) am 2. Oktober 2022 eingetragen.

III.

Die Niederschriften der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2022 mit dem Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022 sowie über die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 251232) hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 22. Juli 2022 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

 

Grünwald, im Oktober 2022

TION RENEWABLES AG

Der Vorstand

 

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