TLG IMMOBILIEN AG: Berichtigung der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 Berichtigung der Veröffentlichung vom 18.11.2021

TLG IMMOBILIEN AG

BERLIN

ISIN DE000A12B8Z4
WKN A12B8Z

ISIN DE000A3MQBZ8
WKN A3MQBZ8

Berichtigung der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Der letzte Absatz unter Ziffer III.5 (Weitere Angaben zur Einberufung – Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre) der am Donnerstag, den 18. November 2021, im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2021 wird wie folgt berichtigt:

„Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf etwaige Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft als eine Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 Aktiengesetz oder als Wahlvorschlag nach § 127 Aktiengesetz bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Eine Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.“

 

Berlin, im November 2021

TLG IMMOBILIEN AG

Der Vorstand

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