TME Pharma Aktiengesellschaft
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 31. August 2022 um 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin
Tagesordnung:
TOP 1: |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und Bericht des Aufsichtsrates Die genannten Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der TME Pharma Aktiengesellschaft, Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen. |
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TOP 4: |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
endet jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2022. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 beschließt, gewählt und bleiben bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin im Amt. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: Zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft werden gewählt:
zu 1. und 2. jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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TOP 5: |
D&O-Versicherung zugunsten des Vorstandes und des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben, soweit der Vorstand keine kürzere Frist bestimmt oder auf das Erfordernis einer Anmeldung verzichtet. Der Vorstand hat beschlossen, die Anmeldefrist auf einen Tag zu verkürzen, so dass diese Anmeldung bis spätestens am 30. August 2022 unter der folgenden Adresse zugehen muss:
TME Pharma Aktiengesellschaft
z.Hd. Karen Christine Ophoff
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Telefax: 030 72 62 47 225
E-Mail: kophoff@tmepharma.com
Vertreter haben ihre Legitimation durch Vollmacht nachzuweisen. Für die Vollmacht ist Textform erforderlich, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, muss die Vollmacht gemäß § 135 Abs. 1 Satz 3 AktG vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsvertretung verbundene Erklärungen enthalten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:
TME Pharma Aktiengesellschaft
z.Hd. Karen Christine Ophoff
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Telefax: 030 72 62 47 225
E-Mail: kophoff@tmepharma.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Sämtliche Aktionäre verfügen bereits über die Informationen gemäß Art. 13 Abs. 1 – 3 Datenschutz-Grundverordnung (Informationen über die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die TME Pharma AG, Berlin, und die ihnen nach dem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, zustehenden Rechte).
Berlin, im Juli 2022
TME Pharma Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –