![]() tokentus investment AGFrankfurt am MainWKN A3CN9R / ISIN DE000A3CN9R8Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zurordentlichen Hauptversammlungder tokentus investment AG amDienstag, den 05. Juli 2022 um 10:00 Uhr
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der tokentus investment AG zum 31.12.2021 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2021 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Nachwahl zum Aufsichtsrat Herr Christoph Mast hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf Gemäß § 96 Absatz 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) i. V. m. § 7 Ziffer 7.1 Die Voraussetzungen des § 104 Abs. 1 oder Abs. 2 AktG für eine gerichtliche Bestellung Die Amtszeit der drei amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates endet gemäß Beschluss Der Aufsichtsrat schlägt im Einklang mit den satzungsmäßigen Bestimmungen in § 7 Ziffer Herrn Dietrich Böke, Dietzenbach, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für Hinderungsgründe im Sinne des § 100 AktG bestehen bei dem vorgeschlagenen Kandidaten |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß §§ 192, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 05.07.2022 schlagen Vorstand und Der Vorstand begründet und erläutert diesen Beschlussvorschlag in diesem Bericht und
unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung 2022“ zugänglich gemacht und dort abrufbar ist. Das für die Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Geschäftsführungsmitgliedern
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden Die Hauptversammlung vom 17.11.2020 hatte unter Tagesordnungspunkt 6 eine fixe Vergütung
Es hat sich gezeigt, dass der tatsächliche Aufwand, den die Mitglieder des Aufsichtsrates Demnach soll über die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung
Einen variablen Vergütungsanteil soll es ab dem derzeit noch laufenden Geschäftsjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022 / I mit der Möglichkeit Die derzeit gültige Satzung der tokentus investment AG enthält noch ein Genehmigtes Darüber hinaus wurde in der Hauptversammlung vom 06.07.2021 unter Tagesordnungspunkt Aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen wurde das Genehmigte Kapital 2021 / II bislang Nunmehr soll entsprechend den gesetzlichen Höchstgrenzen (sowohl zeitlich als auch Schaffung eines Genehmigtes Kapitals 2022 / I Gemäß § 202 Absatz 3 Satz 1 AktG darf der Nennbetrag des Genehmigten Kapitals die Somit überschreitet der vorgesehene Umfang des Genehmigten Kapitals 2022 / I zusammen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 203 Absatz 1, Absatz 2 Satz Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 AktG in Verbindung
unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung 2022“ zugänglich gemacht und dort abrufbar ist: Bei der Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals 2022 / I wollen wir unseren Aktionären
In jedem Fall wird der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, sorgfältig und Die Anweisung an den Vorstand, das Genehmigte Kapital 2022 / II und die Neueinfügung Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Befristete „um bis zu“ – Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss Wegen des weiteren Finanzierungsbedarfs der von der tokentus investment AG gehaltenen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Der Vorstand erstattet gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss
unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung 2022“ zugänglich gemacht und dort abrufbar ist. Da bereits das neu zu schaffende Genehmigte Kapital 2022 / I gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt Der Bezugsrechtsausschluss bedeutet aber nicht, dass im Rahmen einer für das 3., spätestens Der Bezugsrechtsausschluss dient der Reduktion der Komplexität im Rahmen einer technisch Im Übrigen sollen die Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospektes und eines Die beantragte Ermächtigung, das Grundkapital der tokentus investment AG durch Ausgabe Bis auf weiteres besteht der Einstieg der tokentus investment AG als Investor in ein Als Variante des direkten Investments in Equity zieht die tokentus investment AG auch Für den Fall, dass ein bisheriges oder zukünftiges Portfolio-Unternehmen der tokentus Die Ermächtigung zur Durchführung einer befristeten Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss Neben der Schaffung des „neuen“ Genehmigten Kapitals 2022 / I – TOP 7 der Hauptversammlung Aufgrund der Höhe der geplanten Kapitalmaßnahme und aufgrund der gemachten Erfahrungen Unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG München vom 22.09.2009, Aktenzeichen
Der mit der Ermächtigung einhergehende Ausschluss des Bezugsrechts an den neuen Aktien Der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dient dem Interesse der tokentus investment
werden. Eine deutlich breitere Kapitalbasis erhöht auch die Sichtbarkeit der tokentus investment Beachtet man die bisherige Aktionärsstruktur der tokentus investment AG und die bisherige
Daneben besteht die Erwartungshaltung, dass neue Investoren Kontakte sowohl für den Der Beschluss zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss Durch die bereits in 2021 erfolgten Notierungen an inländischen Börsen ist es Investoren Gerade die Notierungsaufnahme im Xetra-Handel bedeutet aus Sicht des Vorstands der Folglich kommt auch unter Würdigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kein milderes Überdies ist die einmalige Ausnutzung der Ermächtigung nur bis zum 04.01.2023 befristet. Der Bezugsrechtsausschluss ist auch verhältnismäßig, da das Interesse der tokentus Ohne dem der zeitlich befristeten Ermächtigung und der einmaligen Beschlussausnutzung Der Bezugsrechtsausschluss bedingt zwar eine Verringerung der relativen Beteiligungsquote Langfristig kann eine solche Kapitalerhöhung auch den Aktionären im Zuge etwaiger
zu Gute kommen. Werden die finanziellen Mittel in geeignete Investitionsziele investiert Gleiches gilt sinngemäß auch für die Teilnahme von Token Sales und bei späterer teilweiser Auch die derzeitige Situation am Kapitalmarkt rechtfertigt den Ausschluss des Bezugsrechts. Das Volumen der Ermächtigung zur Durchführung einer befristeten Barkapitalerhöhung Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist auch deshalb erforderlich, um auch Bezugsrechtsemissionen sind wegen der Bezugsfrist in der Durchführung langwieriger Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll aber auch die Verwaltung in die Der Vorstand wird sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Darüber hinaus kann die tokentus investment AG bei Platzierungen bei Investoren einen Um also einen noch höheren Grad an Flexibilität für die tokentus investment AG erreichen Im Übrigen würde eine teilweise Ausnutzung des in der Hauptversammlung vom 05.07.2022 Zusammenfassend ist bei Abwägung aller angeführten Umstände festzustellen, dass der
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: „Herr Wirtschaftsprüfer Harald Lauber, Reuterweg 51 – 53, 60323 Frankfurt am Main, |
Weitere Angaben und Hinweise zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung
gemäß § 1 Abs. 2 des COVMG ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
(nachfolgend jeweils „Aktionäre“) oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten. Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und
bei den Rechten der Aktionäre. Die gesamte Hauptversammlung wird für im Aktienregister
eingetragene und ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig in Bild und Ton im
Internet über den Online-Service der tokentus investment AG unter
www.tokentus.com
über den im Bereich „Hauptversammlung 2022“ zur Verfügung gestellten Link übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich wie nachstehend („Voraussetzungen für
die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“) beschrieben ordnungsgemäß
angemeldet haben, die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über
den Online-Service der tokentus investment AG verfolgen. Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist ein Raum der tokentus investment AG mit der Bezeichnung
„1F“ bei WeWork, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main. Dort werden sich der Versammlungsleiter,
der beurkundende Notar, der Vorstand und die von der tokentus investment AG benannten
Stimmrechtsvertreter befinden. Die Teilnahme von den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats
darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1
und Abs. 2 Satz 1 i. V. m. 6 Satz 1 COVMG getroffenen Entscheidung im Wege der Bild-
und Tonübertragung erfolgen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der tokentus investment AG) ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische Teilnahme
an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Den Aktionären
wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service
der tokentus investment AG eingeräumt. Schließlich können Aktionäre, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung zur Niederschrift gegenüber dem protokollierenden Notar erklären.
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung
des Stimmrechts sowie des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen
die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine
elektronische Teilnahme).
Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir unsere
Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung,
zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.
Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte
a) |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (die vorliegend für die Aktionäre nur durch tokentus investment AG oder Fax +49 9628-9299–871 oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com oder über den für die ordentliche Hauptversammlung eingerichteten Online-Service der tokentus
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ gemäß dem für diesen Online-Service vorgesehenen
|
||
b) |
Im Verhältnis zur tokentus investment AG bestehen nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes Die Aktien werden durch die Anmeldung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre |
||
c) |
Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Gemäß § 67a Abs. 4 AktG ist Intermediär eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung |
Details zum Online-Service der tokentus investment AG für Aktionäre
Für die Nutzung des Online-Service der tokentus investment AG im Internet unter
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ ist eine Zugangsnummer und ein Zugangscode erforderlich.
Den Aktionären wird, sofern sie zu Beginn des 14.06.2022 (oder an etwaigen zusätzlichen
vorherigen Versandstichtagen) als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind, eine
Zugangsnummer und ein Zugangscode zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
sowie weiteren Hinweisen zur Nutzung des Online-Services übermittelt werden.
Aktionäre, deren Eintragung erst danach (d. h. nach dem Eintragungsstichtag) erfolgt
ist, erhalten ihre Zugangsnummer und ihren Zugangscode auf Anforderung von der tokentus
investment AG. Die Anforderung kann an die im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung
des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ angegebene Postanschrift oder Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse gerichtet werden.
Der Aktionär kann zudem bei Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
tokentus investment AG oder bei Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an
die tokentus investment AG die Übersendung einer Zugangsnummer und eines Zugangscodes
für den Bevollmächtigen anfordern, die er an den Bevollmächtigten weiterleiten kann.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte sowie des Stimmrechts
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche
im Online-Service der tokentus investment AG. Weitere Einzelheiten zur Nutzung des
Online-Services der tokentus investment AG und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt entnehmen.
Der Online-Service steht im Internet unter
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ ab dem Mittwoch, den 15.06.2022, ab 00:00 Uhr (MESZ)
zur Verfügung,
Innerhalb der dafür jeweils vorgesehenen Fristen können sich die Aktionäre ab Mittwoch,
den 15.06.2022, ab 00:00 Uhr (MESZ) im Online-Service der tokentus investment AG durch
die Nutzung der ihnen übermittelten Zugangsnummer und des Zugangscodes anmelden, Vollmacht
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der tokentus investment AG erteilen oder ihre
Stimme per Briefwahl abgeben, Fragen einreichen oder während der Hauptversammlung
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen. Über den Online-Service
der tokentus investment AG für Aktionäre wird zudem am Dienstag, den 05.07.2022, die
gesamte virtuelle Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) in Bild und Ton übertragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können
ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation („Briefwahl“) abgeben.
Auch dafür ist die rechtzeitige Anmeldung, wie oben im Abschnitt „Voraussetzungen
für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ beschrieben, unerlässlich.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann in Textform (§ 126b BGB) unter der im Abschnitt
„Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ für
die Anmeldung genannten Postanschrift oder Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen.
In diesem Fall müssen die Briefwahlstimmen aus organisatorischen Gründen der tokentus
investment AG bis zum Montag, den 04.07.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Entsprechende Briefwahlformulare sind auch auf der Internetseite der tokentus investment
AG unter
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ erhältlich.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann außerdem über den Online-Service der tokentus
investment AG unter der Internetadresse
www.tokentus.com
über den im Bereich „Hauptversammlung 2022“ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
erfolgen. Dies ist ab Mittwoch, den 15.06.2022, ab 00:00 Uhr (MESZ) bis zum Ende der
Abstimmungen, welches in der virtuellen Hauptversammlung am Dienstag, den 05.07.2022,
vom Versammlungsleiter festgelegt wird, möglich. Hierfür ist im Online – Service der
tokentus investment AG die Schaltfläche „Briefwahl“ vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt
ist auch ein Widerruf oder eine Änderung möglich.
Wird das Stimmrecht für ein und dieselbe Aktie sowohl durch Verwendung des Briefwahlformulars
als auch über den Online-Service der tokentus investment AG ausgeübt, wird unabhängig
von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bei der tokentus investment AG ausschließlich
die über den Online-Service der tokentus investment AG abgegebene Stimme als verbindlich
behandelt.
Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige
Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre auch im Online-Service der tokentus
investment AG dem dort hinterlegten Informationsblatt und Nutzungsbedingungen entnehmen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der tokentus investment
AG
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können
sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die von der tokentus investment AG benannten
Stimmrechtsvertreter bei der Stimmrechtsausübung in der virtuellen Hauptversammlung
vertreten lassen. Auch dafür ist die rechtzeitige Anmeldung (wie oben im Abschnitt
„Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ beschrieben)
unerlässlich. Diesen Stimmrechtsvertretern der tokentus investment AG müssen neben
der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie
üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
und unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der tokentus investment
AG benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der
Stimme; dies gilt auch für unvorhergesehene Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch
als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie,
dass die von der tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld
der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen,
zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll
entgegennehmen und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen
Aktionärsrechte wahrnehmen.
Die von der tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter werden von einer
ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht
vertreten, als für die betreffenden Aktien eine Briefwahl erfolgt und nicht ausdrücklich
widerrufen worden ist.
Die Erteilung von Vollmachten an die von der tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter,
die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf kann der tokentus investment AG in Textform
(§ 126b BGB) unter der im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts
und anderer Aktionärsrechte“ für die Anmeldung genannten Postanschrift oder Telefax-Nummer
oder E-mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 04.07.2022,
24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), übermittelt werden.
Die Vollmachtserteilung an die von der tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter
ebenso wie die Erteilung von Weisungen kann außerdem über den Online-Service der tokentus
investment AG unter der Internetadresse
www.tokentus.com
ab Mittwoch, den 15.06.2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Bereich „Hauptversammlung 2022“
gemäß dem dafür vorgesehen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmacht und
Weisungen an die von der tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter auch
noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Ende der Abstimmungen, welches
in der virtuellen Hauptversammlung am Dienstag, den 05.07.2022, vom Versammlungsleiter
festgelegt wird, erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Wird eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der tokentus investment
AG – jeweils fristgemäß – sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersendet als auch über
den Online-Service der tokentus investment AG erteilt, werden unabhängig von der zeitlichen
Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der tokentus investment AG ausschließlich
die über den Online-Service der tokentus investment AG abgegebenen Vollmachten und
Weisungen als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten mit
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der tokentus investment AG und zum Widerruf
einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske im Online-Service der
tokentus investment AG können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt
und Nutzungsbedingungen entnehmen.
Wird eine Vollmacht durch Erklärung gegenüber der tokentus investment AG erteilt,
ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen
die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die tokentus
investment AG einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus
§ 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der tokentus
investment AG bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden.
Als elektronischen Weg für die Übermittlung bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG
insbesondere an, den Nachweis über die Bestellung des Bevollmächtigten der tokentus
investment AG per E-Mail an die E-Mail-Adresse
anmeldestelle@c-hv.com
zu übermitteln.
Soweit die von der tokentus investment AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Auch bei Bevollmächtigung
der von der tokentus investment AG benannten Stimmrechtsvertreter ist eine Anmeldung,
wie oben im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts und anderer
Aktionärsrechte“ beschrieben, erforderlich.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können
ihr Stimmrecht auch durch andere Bevollmächtigte als die Stimmrechtsvertreter der
tokentus investment AG, zum Beispiel einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung
oder einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist für
die rechtzeitige Anmeldung (wie oben im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung
des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ beschrieben) durch den Aktionär oder
durch einen Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die tokentus investment
AG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Intermediär i. S. v. § 67a Abs. 4 AktG noch eine andere diesen nach
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der tokentus investment AG der Textform (§ 126b BGB).
Weder vom Gesetz, von der Satzung, noch sonst seitens der tokentus investment AG wird
für die Erteilung der Vollmacht die Nutzung bestimmter Formulare verlangt. Es wird
jedoch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung gebeten, bei Vollmachtserteilungen,
wenn sie durch Erklärung gegenüber der tokentus investment AG erfolgen, stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden. Mit Übermittlung der Einladung werden den
Aktionären Formulare zugänglich gemacht, die zu einer bereits im Rahmen des Anmeldevorgangs
erfolgten Vollmachtserteilung verwendet werden können. Den Aktionären wird dabei namentlich
ein Anmelde- und Vollmachtsformular (Anmeldebogen) zugänglich gemacht. Bei der Vollmachts-
und gegebenenfalls Weisungserteilung über den Online-Service der tokentus investment
AG im Internet unter der Internetadresse
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ ist die Nutzung der darin enthaltenen Dialogführung
und Bildschirmformulare zwingend. Formulare, die zur Vollmachts- und gegebenenfalls
Weisungserteilung verwendet werden können, sind zudem auf der Internetseite der tokentus
investment AG unter
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ zum Download bereitgestellt oder können von der
tokentus investment AG über die im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung des
Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ angegebene Postanschrift oder Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der tokentus investment AG kann der tokentus
investment AG unter der oben im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts
und anderer Aktionärsrechte“ für die Anmeldung genannten Postanschrift oder Telefax-Nummer
oder e-mail-Adresse übermittelt werden.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären i. S. v. § 67a Abs. 4 AktG oder anderen
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für
den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten
die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die
von den von § 135 AktG erfassten Intermediären und anderen gleichgestellten Personen
und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.
Sind im vorstehenden Absatz genannte Personen oder Institutionen im Aktienregister
eingetragen, so können diese das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der tokentus investment
AG) können weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von §
118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der tokentus
investment AG ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können
gegenüber der tokentus investment AG insbesondere auch über den Online-Service der
tokentus investment AG unter der Internetadresse
www.tokentus.com
ab Mittwoch, den 15.06.2022, 00:00 Uhr (MESZ), im Bereich „Hauptversammlung 2022“
gemäß dem dafür vorgesehen Verfahren erklärt werden.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135
Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person wird hingegen weder von § 134
Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine
besondere Regelung. Demgemäß können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder sonstige nach § 135 Abs.
8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen
vorsehen, die allen den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere
Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 Akt wird hingewiesen.
Bis zum Ende der Abstimmungen, welches in der virtuellen Hauptversammlung am Dienstag,
den 05.07.2022 vom Versammlungsleiter festgelegt wird, ist auch ein Widerruf oder
eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den Online-Service
der tokentus investment AG erteilten Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht – jeweils
fristgemäß – sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersendet als auch über den Online-Service
der tokentus investment AG erteilt, wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge
ihres jeweiligen Eingangs bei der tokentus investment AG ausschließlich die über den
Online-Service der tokentus investment AG abgegebene Vollmacht als verbindlich behandelt.
Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis
der Bevollmächtigung, ein darüber hinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der tokentus investment AG in Textform ist nicht erforderlich.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung ist eine Anmeldung, wie oben im Abschnitt „Voraussetzungen
für die Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte“ beschrieben, erforderlich.
Das schließt – vorbehaltlich der genannten Frist die Erteilung einer Vollmacht – eine
Erteilung von Vollmachten nach erfolgter form- und fristgerechter Anmeldung nicht
aus.
Wird eine Vollmacht durch Erklärung gegenüber der tokentus investment AG erteilt,
ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen
die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die tokentus
investment AG einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus
§ 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der tokentus
investment AG bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden.
Als elektronischen Weg für die Übermittlung bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG
insbesondere an, den Nachweis über die Bestellung des Bevollmächtigten der tokentus
investment AG per E-Mail an die E-Mail-Adresse
anmeldestelle@c-hv.com
zu übermitteln.
Weitere (freiwillige) Angaben zu den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5 % des
Grundkapitals entsprechen 421.538 nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien)
oder deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des Grundkapitals
(entspricht 500.000 nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien) der tokentus
investment AG erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der tokentus
investment AG zu richten. Das Verlangen muss der tokentus investment AG mindestens
24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, den 10.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
tokentus investment AG
c/o we work
Herrn Vorstand Oliver Michel
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen
halten. § 121 Abs. 7 AktG gilt entsprechend.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der tokentus investment AG unter
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ erreichbar unter der Internetadresse
www.tokentus.com/hv-2022
bekannt gemacht und den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz
3 COVMG)
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht
werden sollen, sind ausschließlich zu richten an:
tokentus investment AG
c/o we work
Herrn Vorstand Oliver Michel
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
oder via E-Mail an:
oliver.michel@tokentus.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge (Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein) und Wahlvorschläge (Wahlvorschläge brauchen nicht begründet werden), die bis
spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Montag, den 20.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der im vorstehenden Absatz genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach
ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen – gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden
Inhalten – auf der Internetseite der tokentus investment AG unter
www.tokentus.com
im Bereich „Hauptversammlung 2022“ – erreichbar unter der Internetadresse
www.tokentus.com/hv-2022
– veröffentlicht werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter
den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht
zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
enthält.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.
Zulässige Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der tokentus investment AG vor der
virtuellen Hauptversammlung unter einer der beiden Kontaktmöglichkeiten bis zum Montag, den 20.06.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag
stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst
über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.
Fragerecht des Aktionärs im Wege der elektronischen Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3, Satz 2 COVMG); Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3, Satz 2 COVMG ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre
Fragen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Sonntag, den 03.07.2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), über die dafür vorgesehene Eingabemaske im Online-Service der tokentus investment
AG unter der Internetadresse
www.tokentus.com
über den im Bereich „Hauptversammlung 2022“ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
einreichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können unter Einhaltung der genannten
Frist im Wege elektronischer Kommunikation Fragen einreichen.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet
(§ 1 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz COVMG). Der Vorstand kann Fragen zusammenfassen, wenn
ihm dies sinnvoll erscheint. Es werden ausschließlich in deutscher Sprache gestellte
Fragen berücksichtigt. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.
Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen Hauptversammlung oder im Falle
einer etwaigen Vorabveröffentlichung von Fragen und Antworten auf der Internetseite
der tokentus investment AG ist die tokentus investment AG nur dann berechtigt, die
Namen der Fragesteller offenzulegen, wenn diese bei Übersendung ihrer Fragen ausdrücklich
darum bitten.
Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch
ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.
Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (§ 1 Abs. 2 Satz 1
Nr. 4 COVMG)
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht persönlich oder durch Bevollmächtigte
ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
können sie über den Online-Service der tokentus investment AG in Abweichung von §
245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
unter der Internetadresse
www.tokentus.com
über den im Bereich „Hauptversammlung 2022“ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Niederschrift gegenüber dem protokollierenden Notar erklären, wenn sie ihr Stimmrecht
nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Hierfür ist im Online-Bereich
die Schaltfläche „Widerspruch zu den Beschlüssen der Hauptversammlung“ vorgesehen.
Internetseite mit Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Dauer der
virtuellen Hauptversammlung sind – neben dieser Einladung – folgende Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre auf der Internetseite der tokentus investment AG unter
www.tokentus.com
unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung 2022“ zugänglich gemacht und dort abrufbar:
• |
Testatsexemplar der tokentus investment AG für das Geschäftsjahr 2021, beinhaltend |
• |
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 |
• |
aktuelle Satzung der tokentus investment AG |
• |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß §§ 192, 186 Abs. 4 S. 2 AktG |
• |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 203 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 i.V.m. |
• |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG |
• |
die Formulare, die für die Briefwahl sowie für die Erteilung einer Vollmacht oder |
• |
Informationsblatt zum Online-Service der tokentus investment AG |
Unter dieser Internetadresse können auch weitere Informationen zur Hauptversammlung
und später die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung der tokentus investment AG anmelden, per Briefwahl
abstimmen oder Vollmacht und ggf. Weisung erteilen, verarbeiten wir personenbezogene
Daten über Sie und/oder den/die Bevollmächtigte(n), um unseren Aktionären die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die tokentus investment AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter Beachtung
der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller anderen einschlägigen
Rechtsvorschriften. Weitergehende Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DS-GVO finden Sie nachfolgend.
Weitere Informationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz im Hinblick
auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
Die tokentus investment AG verarbeitet im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung
am 05.07.2022 als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene
Daten (insbesondere Name und Vorname, Wohnort bzw. die Postanschrift, E-Mail-Adresse
und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie und die
Zugangskartennummer, gegebenenfalls Name, Vorname und Adresse des vom jeweiligen Aktionär
bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten,
die Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Daten – je nach
Lage des Einzelfalles kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die tokentus investment AG verarbeitet
hierbei Daten, die von den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre oder Aktionärsvertreter aus
diesem Anlass von den depotführenden Banken an die tokentus investment AG übermittelt
werden.
Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die tokentus investment AG als Verantwortliche
im Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender
Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
tokentus investment AG
c/o we work
Herrn Vorstand Oliver Michel
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: oliver.michel@tokentus.com
Einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für die tokentus investment AG als Verantwortliche
im Sinne der Datenschutzbestimmungen gibt es wegen zu geringer Beschäftigtenanzahl
nicht.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, dem 05.07.2022, erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung
und Ausübung der Rechte der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung
(z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung
und Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.
Dienstleister der tokentus investment AG, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der tokentus investment AG nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der tokentus investment AG.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden,
wird die tokentus investment AG diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs
bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt
machen. Ebenso wird die tokentus investment AG Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften
unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlichen.
Die tokentus investment AG ist verpflichtet die Aktionäre und Aktionärsvertreter,
die an der Hauptversammlung teilnehmen unter Angabe des Namens, des Vornamens, des
Wohnorts, der Aktienanzahl sowie ggf. der Zahl der vertretenen Aktien und der Besitzart
der Aktien in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern
während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen
werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Bei einer virtuellen Hauptversammlung sind im Teilnehmerverzeichnis
jedoch nur die von der tokentus investment AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
eingetragen, da die Aktionäre gerade nicht physisch teilnehmen, sondern nur die von
der tokentus investment AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
in Verbindung mit §§ 118 ff. AktG. Die tokentus investment AG speichert die personenbezogenen
Daten nur so lange, wie dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist bzw. soweit
die tokentus investment AG aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt oder verpflichtet
ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.
Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der tokentus investment AG nach näherer
Maßgabe der Art. 15 ff. DS-GVO unter der vorgenannten Adresse Auskunft über ihre personenbezogenen
Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen
benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III der DS-GVO) verlangen.
Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen
Daten können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten der tokentus investment AG entgegenstehen.
Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können
sich Aktionäre und Aktionärsvertreter an die tokentus investment AG unter der vorgenannten
Adresse wenden. Einen Datenschutzbeauftragten gibt es mangels gesetzlicher Verpflichtung
bei der tokentus investment AG nicht.
Unabhängig davon können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter an eine Datenschutzaufsichtsbehörde
wenden. Die für die tokentus investment AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
ist:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Postfach 31 63
65021 Wiesbaden
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Telefon: 0611 / 14080.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom Freitag, den 27.05.2022
veröffentlicht.
Frankfurt am Main, im Mai 2022
tokentus investment AG
Der Vorstand