TOM TAILOR Holding AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

TOM TAILOR Holding AG
Hamburg
ISIN DE000A0STST2 / WKN A0STST
Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien u.a. unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Einziehung der eigenen Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Juni 2015 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, bis zum 2. Juni 2020 eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben.

Der Vorstand ist ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Der Vorstand ist ferner dazu ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder deren Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 24. April 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 angegeben.

Hamburg, im Juni 2015

TOM TAILOR Holding AG

Der Vorstand

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