TOMORROW FOCUS AG – Bekanntmachung der Eintragung des bedingten Kapitals und der Hinterlegung des Ermächtigungsbeschlusses 2015

TOMORROW FOCUS AG

München

ISIN: DE 0005495329

Bekanntmachung der Eintragung des bedingten Kapitals und der Hinterlegung des
Ermächtigungsbeschlusses
gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. Juni 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 70.000.000,00 (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der FOMORROW FOCUS AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt € 11.600.000,– nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 6. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung ganz oder teilweise auszuschließen. Zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte nach Ausübung der Ermächtigung hat die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 zugleich beschlossen, das Grundkapital um bis zu € 11.600.000,– durch Ausgabe von bis zu 11.600.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 von der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2020 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Satzungsänderung über das Bedingte Kapital 2015 ist am 18. Juni 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Der vollständige Wortlaut dieser Beschlüsse ist der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung zu entnehmen, die am 6. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 mit dem Ermächtigungsbeschluss zur Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 133680) hinterlegt.

 

München, im Juni 2015

TOMORROW FOCUS AG

Der Vorstand

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