Tradegate AG Wertpapierhandelsbank – Einberufung der Hauptversammlung

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank

Berlin

WKN 521690 /​ ISIN DE0005216907

Eindeutige Kennung: GMETT2G00623

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung
der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank mit dem Sitz in Berlin.

Die Hauptversammlung findet statt am

Freitag, den 16. Juni 2023, 10:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 129e
(Zugang über Kurfürstendamm 129d), 10711 Berlin.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

http:/​/​www.tradegate.ag

eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank in Höhe von 110.022.720,35 EUR so zu verwenden, dass eine Dividende in Höhe von 1,70 EUR je stimmberechtigter Stückaktie im rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR ausgeschüttet und der nach Ausschüttung der Dividende verbleibende Restbetrag auf neue Rechnung vorgetragen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

a)

Änderungen von § 11 der Satzung

aa)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Überschrift von § 11 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

§ 11
Geschäftsordnung, Änderung der Satzungsfassung, Ausschüsse“
bb)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nach § 11 Absatz 2 der Satzung folgende Absätze 3 und 4 einzufügen:

„(3)

Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen in seiner Geschäftsordnung oder durch besonderen Beschluss Aufgaben und Befugnisse übertragen.

(4)

Von einem Aufsichtsratsausschuss beschlossene Willenserklärungen gibt im Namen des Ausschusses dessen Vorsitzender ab.“

b)

Änderung von § 12 Absatz 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 10.000,00 EUR. Der Aufsichtsratsvorsitzende und ein Vorsitzender eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten das Doppelte, ein Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden das Anderthalbfache der genannten Vergütung. Mit dieser Vergütung ist auch die Übernahme von Vorsitzen in weiteren Ausschüssen abgegolten.“

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von den Hauptversammlungen am 14. Juni 2018, 13. Juni 2019 und 10. Juni 2021 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Beendigung der heutigen Hauptversammlung.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Absatz 1, 100 Absatz 5, 101 Absatz 1 AktG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die nächste Amtsperiode gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Frau Anke Dassler, Berlin, Senior Vice President Controlling & Accounting, Evonik Industries AG, Essen,

b)

Herrn Dr. Sven Deglow, München, Co-Chief Executive Officer der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Nürnberg,

c)

Herrn Prof. Dr. Jörg Franke, Frankfurt/​Main, Pensionär,

d)

Herrn Frank-Uwe Fricke, Berlin, Vorstand der Euro Change Wechselstuben AG, Berlin,

e)

Herrn Max Timm, London, Vorstand der Berliner Effektengesellschaft, Berlin,

f)

Herrn Guido Wünschmann, Berlin, Leiter der Repräsentanz der Deutsche Börse AG in Berlin.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

VISUS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dörpfeldstraße 32
12489 Berlin

zum Abschlussprüfer der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 24.402.768 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.519 eigene Aktien (Stand: 28. April 2023). Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 24.390.249.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 26. Mai 2023, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und die sich zur Hauptversammlung anmelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Datum in der Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 (EU-DFVO) in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DFVO als „Aufzeichnungsdatum“ mit dem Ablauf des 25. Mai 2023 angegeben wird.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:
Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können dagegen nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe/​Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten die zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgen.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten hinsichtlich der Form der Vollmachtserteilung zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB) und ist an folgende Adresse zu richten:

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80367 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Soweit die von der Gesellschaft benannten einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen zu der Vollmacht in jedem Fall Weisungen zu der Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht bis spätestens 15. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an die oben angegebene Anschrift senden oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) übermitteln.

Ein Vordruck des Vollmachtsformulars kann auch von unserer Internetseite

https:/​/​www.tradegate.ag

abgerufen und ausgedruckt werden. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Hauptversammlung hinterlegten näheren „Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung“ entnehmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung Dritter bzw. Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.

4.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
Investor Relations
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 89606-134
E-Mail: chughes@tradegate.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie etwaiger Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http:/​/​www.tradegate.ag

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 1. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

6.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

7.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich unter der Internetadresse

http:/​/​www.tradegate.ag
8.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird im Internet nicht übertragen.

9.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen zur diesjährigen ordentlichen Hauptsammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.tradegate.ag

in der Rubrik Hauptversammlung zugänglich.

10.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder in sonstiger Weise Ihre Aktionärsrechte wahrnehmen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.tradegate.ag/​hauptversammlung.php

 

Berlin, im Mai 2023

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin

Der Vorstand

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