Tradegate AG Wertpapierhandelsbank – Hauptversammlung

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
Berlin
WKN 521690
ISIN DE0005216907

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur
Ordentlichen Hauptversammlung
der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank mit dem Sitz in Berlin.

Die Hauptversammlung findet statt am
Donnerstag, den 11. Juni 2015, 10:00 Uhr,
im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.

I. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014

Die genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.tradegate-ag.de eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt hat.
2.

Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank in Höhe von 5.397.306,17 EUR so zu verwenden, dass eine Dividende in Höhe von 0,21 EUR je stimmberechtigter Stückaktie im rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag auf neue Rechnung vorgetragen wird.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Gegenstand des Unternehmens sind das Betreiben von börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäften, das Betreiben von Bankgeschäften in Form

des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG),

des Kreditgeschäfts beschränkt auf Lombardkredite (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG),

des Finanzkommissionsgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG),

des Depotgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG),

des Garantiegeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG),

des Scheck- und Wechseleinzugs- und Reisescheckgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG),

des Emissionsgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG),

das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Form

der Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG),

der Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG),

des Platzierungsgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG),

der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG),

der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG),

des Eigenhandels (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG),

des Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG),

des Finanzierungsleasings (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG),

der Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG),

und das Betreiben des Eigengeschäfts (§ 32 Abs. 1a KWG), jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.“
6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Das in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2013 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Andor Koritz, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, hat sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum 20. März 2015 niedergelegt.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Peter Schmidt-Eych, Berlin, Rechtsanwalt,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dohm Schmidt Janka,
Revision und Treuhand AG,
Fasanenstraße 77,
10623 Berlin,

zum Abschlussprüfer der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 24.402.768 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 26.968 eigene Aktien (Stand: 27. April 2015). Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 24.375.800.
2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 21. Mai 2015, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und die sich zur Hauptversammlung anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 04. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:
Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
c/o quirin bank AG
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 89021-389
E-Mail: hauptversammlungen@quirinbank.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können dagegen nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
3.

Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten die zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgen.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten hinsichtlich der Form der Vollmachtserteilung zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung:

Frau Sabrina Romes / Frau Madalena Mesquita
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21027-289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht bis spätestens 10. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an die oben angegebene Anschrift senden oder an die angegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) übermitteln.

Auf Verlangen stellt die Gesellschaft Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung zur Verfügung. Anforderungen zur Übersendung von Vordrucken sind zu richten an:

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin,
Telefax: +49 (0)30 89021-134.

Des Weiteren kann der Vordruck auch von unserer Internetseite http://www.tradegate-ag.de abgerufen und ausgedruckt werden. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Hauptversammlung hinterlegten näheren „Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung“ entnehmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.
4.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 17. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
Investor Relations
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 89021-134

E-Mail: chughes@tradegate.de.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.tradegate-ag.de veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 27. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
6.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
7.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich unter der Internetadresse
http://www.tradegate-ag.de.
8.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird im Internet nicht übertragen.
9.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen zur diesjährigen ordentlichen Hauptsammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.tradegate-ag.de in der Rubrik Hauptversammlung zugänglich.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) mit Datum 29. April 2015 veröffentlicht.

Berlin, im April 2015

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, Berlin

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.