trading-house.net AGBerlinAG Charlottenburg, HRB 70512 BWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der amMittwoch, den 22. Juni 2022, um 10:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Gesellschaft
|
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der trading-house.net AG zum 30. Juni |
TOP 2: |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden |
TOP 3: |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden |
Unterlagen
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020/2021 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft (Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin) zur Einsicht
der Aktionäre aus. Ferner sind die genannten Unterlagen auch auf der Homepage der
Gesellschaft
http://www.trading-house.net
im Bereich „Investor Relations“/„Berichte“ zugänglich. Zusätzlich liegen die genannten
Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher
vorgenannter Unterlagen zugesandt.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung
von Anträgen sind gem. § 7 Abs. 4 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter
trading-house.net AG |
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft
die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 15. Juni 2022 zugeht (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden
Instituts oder, sofern Aktien nicht in Depots gehalten werden, durch einen von der
Gesellschaft ausgestellten Beleg aus dem Aktienbuch der Gesellschaft, nachgewiesen
werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das heißt auf den 1. Juni 2022 (0:00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen
der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Anträge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich
an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
trading-house.net AG |
Berlin, im Mai 2022
trading-house.net AG
Der Vorstand