Transatlantic Sports Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

Transatlantic Sports Group AG

Frankfurt am Main

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

am 09. Februar 2021um 10:00 Uhr, welche virtuell in Form einer Bild- und Tonübertragung gem. § 1 (2) GesRuaCOVBekG stattfindet. Der benötigte Link, um der Hauptversammlung virtuell beizutreten, wird dem Aktionär bzw. bevollmächtigten per E-Mail mitgeteilt, sofern sich der Aktionär fristgerecht für eine Teilnahme angemeldet hat (weitere Informationen finden Sie auf Seite 2 dieser Einladung).

Tagesordnung

TOP 1.

Eine Erläuterung über die Gesellschaftliche und Organisatorische Situation der Transatlantic Sports Group Inc.

Der Vorstand und Aufsichtsrat berichten.

TOP 2.

Genehmigung des Ankaufs von Aktien

Beschlussantrag der Verwaltung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Genehmigung des Ankaufs von Aktien vor.

TOP 3.

Genehmigung des Verkaufs der US-Beteiligungen durch einen „Equity Swap“ mit dem Käufer

Beschlussantrag der Verwaltung:

Erläuterung der Offerte mit anschließender Beschlussfassung über die Annahme.

Bei einer Annahme steht dies unter dem Vorbehalt des § 179a (1), (2) AktG.

– Ende der Tagesordnung –

Aktionäre, die nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen können, können einen Dritten bevollmächtigen. Eine entsprechende Vorlage einer solchen Vollmacht können Aktionäre jederzeit bei der Gesellschaft unter der unten genannten E-Mail-Adresse anfordern.

Aktionäre oder Bevollmächtigte, die an der Sitzung teilnehmen möchten, müssen sich gem. § 123 (2) AktG bis 02.02.2021 schriftlich unter folgender E-Mail-Adresse

hv@ta-sportsgroup.com

anmelden bzw. ihre Vollmacht mit Kontaktdaten des bevollmächtigten einreichen. Nur dann wird dem jeweiligen Aktionär bzw. bevollmächtigten per E-Mail auf die uns bekannte E-Mail-Adresse ein Link für die Teilnahme an der virtuellen Sitzung übersandt.

Anträge und Verlangen von Aktionären sind gem. § 1 (2) GesRuaCOVBekG bis Ablauf des 04.02.2021 und ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

hv@ta-sportsgroup.com

Der Vorstand wird gem. § 1 (2) GesRuaCOVBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Anträge/​Fragen von Aktionären er wie beantwortet.

Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Frankfurt, 19.01.2021

Der Vorstand

Marcel Schuster                Jörg Daubitzer

Hinweise zum Schutz personenbezogener Daten, die Hauptversammlung der Transatlantic Sports Group AG am 09.02.2021 betreffend, sind dieser Einladung als Anhang beigefügt.

Anhang

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Betrifft die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Transatlantic Sports Group AG, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, am 09.02.2021

Hinweise zum Datenschutz betreffend die Hauptversammlung am 09. Februar 2021 der Transatlantic Sports Group AG

Der Schutz der personenbezogenen Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern, Bevollmächtigten, Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat und sonstigen Teilnehmern an der Hauptversammlung, wie etwa Gästen (insgesamt „Aktionäre und sonstige Teilnehmer“ genannt), hat für die Transatlantic Sports Group AG einen hohen Stellenwert. Die Transatlantic Sports Group AG beachtet dabei die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Die Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Aktionärsdaten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind nachstehend zusammengestellt.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Aktionären und sonstigen Teilnehmern ist die Transatlantic Sports Group AG, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft wird vertreten durch das Mitglied des Vorstands, Marcel Schuster.

Die Transatlantic Sports Group AG verarbeitet im Falle von Aktionären Name, Anschrift, Informationen zu den Aktien (Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), die ggf. vom Aktionär selbst gegenüber der Transatlantic Sports Group AG mitgeteilten weiteren personenbezogenen Daten (wie etwa Anträge, Ergänzungsverlangen) sowie ggf. Name des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters im Zusammenhang mit der organisatorischen Durchführung der Hauptversammlung („Aktionärsdaten“).

Die Verarbeitung der Aktionärsdaten erfolgt, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Die Verarbeitung der Aktionärsdaten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der Daten können die Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nicht ausgeübt werden.

Die Transatlantic Sports Group AG verarbeitet im Falle von sonstigen Teilnehmern die aus der jeweiligen Anmeldung ersichtlichen Teilnehmerdaten (insbesondere Name, Anschrift sowie Angaben zum Grund der Teilnahme an der Hauptversammlung) sowie die ggf. vom Teilnehmer gegenüber der Transatlantic Sports Group AG mitgeteilten weiteren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der organisatorischen Durchführung der Hauptversammlung.

Die Verarbeitung der sonstigen Teilnehmerdaten erfolgt zur Wahrung des berechtigten Interesses der Transatlantic Sports Group AG und ihrer Aktionäre an der geordneten Durchführung der Hauptversammlung; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Verarbeitung der in der Anmeldung anzugebenden Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann dem jeweiligen Teilnehmer die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht ermöglicht werden.

Die Daten von Aktionären und sonstigen Teilnehmern können von der Transatlantic Sports Group AG gegenüber eventuellen, im Zusammenhang mit der organisatorischen Durchführung der Hauptversammlung tätigen Dienstleistern im erforderlichen Umfang mitgeteilt werden, damit diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe bzw. auf Weisung der Transatlantic Sports Group AG verarbeiten.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Aktionärsdaten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz und auf die diesbezüglichen Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, die in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Transatlantic Sports Group AG genannt sind.

Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Aufbewahrungsdauer regelmäßig bis zu drei Jahren. Darüber hinaus bewahrt die Transatlantic Sports Group AG personenbezogene Daten von Aktionären auf, wenn dies im Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren). Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind und nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Jeder Aktionär und sonstige Teilnehmer hat ein Recht auf Auskunft zu seinen personenbezogenen Daten, Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Artikel 16 DSGVO, auf Löschung personenbezogener Daten, Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO sowie – im Falle sonstiger Teilnehmer – auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, Artikel 21 DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich ein Aktionär und sonstiger Teilnehmer jederzeit (z.B. per Post an Transatlantic Sports Group AG, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, oder per E-Mail m.schuster@ta-sportsgroup.com) an die Transatlantic Sports Group AG wenden. Jeder Aktionär und sonstige Teilnehmer ist zudem berechtigt, eine Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen, Artikel 77 DSGVO.

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