transtec Aktiengesellschaft – Mitteilung gem. § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

transtec Aktiengesellschaft

Reutlingen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 724 142

ISIN: DE0007241424

Mitteilung gem. § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. Juli 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 2.823.771,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/1).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Punkt 6 der Tagesordnung der im Bundesanzeiger vom 5. Juni 2015 veröffentlichten Einberufung zur Hauptversammlung.

Die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wurde am 25. August 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

 

Reutlingen, im August 2015

transtec Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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