Traumhaus AG – Ordentliche Hauptversammlung

Traumhaus AG

Wiesbaden

ISIN: DE000A2NB7S2
WKN: A2NB7S

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(Virtuelle Hauptversammlung)

am Mittwoch, 13. Juli 2022, um 13.00 Uhr

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Einzelheiten hierzu, insbesondere
zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionären sowie ihrer Bevollmächtigten, entnehmen
Sie bitte dem Abschnitt III. („Weitere Angaben und Hinweise“). Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist das SATELLITE OFFICE FOP XIV GmbH & Co. KG, Opernplatz
14, 60313 Frankfurt am Main. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen
können.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Traumhaus AG, des Konzernabschlusses,
des Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Verwendung Bilanzgewinn

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.414.379,85 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie EUR 1.353.232,20
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 8.061.147,65

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar
oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind. Weiterhin haben die Aktionäre Otfried Sinner, MuM Industriebeteiligungen GmbH
und PAX Investments GmbH Entwicklung & Beteiligung bereits im Vorfeld der Hauptversammlung
für einen Teil der in ihrem Eigentum befindlichen Aktien vollumfänglich und unwiderruflich
auf ihren Dividendenanspruch verzichtet. Dieser Verzicht ist im Gewinnverwendungsbeschluss
enthalten. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von insgesamt EUR
0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Die Dividende soll ab dem 18. Juli 2022 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MUTH & Co. GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Fulda, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1.1 Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die
Hauptversammlung der Gesellschaft am Mittwoch, den 13. Juli 2022, um 13.00 Uhr (MESZ)
nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der
Gesellschaft oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
am Mittwoch, den 13. Juli 2022, um 13.00 Uhr (MESZ) live über das Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

im dort zugänglichen passwortgeschützten HV-Portal („HV-Portal“) in Bild und Ton übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen
Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von §
118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

1.2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung an der virtuellen Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und muss der Gesellschaft mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung, d.h.
spätestens bis zum 06. Juli 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse
zugehen:

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv-2022@gfei.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst
sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung,
also den 22. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Er muss der Gesellschaft unter
der vorgenannten Adresse ebenfalls mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung,
d.h. spätestens bis zum 06. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes bis spätestens am 06. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionären
Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort)
für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

1.3 Details zum HV-Portal

Ab dem 22. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), steht auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Über dieses HV-Portal können angemeldete
Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen, in den nachfolgenden
Abschnitten näher beschriebenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben oder elektronisch Vollmacht und Weisungen
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Für die Nutzung des HV-Portals
ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die individualisierten Zugangskarte mit
den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) werden nach
Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes
zugesandt.

1.4 Verfahren für die Stimmabgabe

1.4.1 Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben. Auch in diesem
Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes
(siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl ist über das HV-Portal auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

möglich. Diese Möglichkeit der Stimmrechtsausübung im Wege elektronischer Kommunikation
(elektronische Briefwahl) steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
am 13. Juli 2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe gelten die vorstehenden Angaben
zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld den Aktionären mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe per
elektronischer Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Stimmabgabe
per elektronischer Briefwahl bedienen.

1.4.2 Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären
nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte
mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt.
Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

zum Download zur Verfügung.

Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post,
Telefax oder E-Mail bis zum 12. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs),
an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv-2022@gfei.de

Die Möglichkeit der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises einer Vollmacht durch
Übermittlung per E-Mail an

traumhaus-hv-2022@gfei.de

steht darüber hinaus auch noch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird.
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden
über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form
der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl oder
durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
ausüben.

1.4.3 Stimmrechtsvertretung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft

Aktionäre können für die Ausübung des Stimmrechts auch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) bevollmächtigen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erforderlich (siehe oben). Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte mit den individualisierten
Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt. Das Formular steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

zum Download zur Verfügung.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
kann per Post, Telefax oder E-Mail bis zum 12. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt
des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv-2022@gfei.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung am 13. Juli 2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft müssen diesem
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Er nimmt keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

1.5 Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 13. Juli 2022 ab 13:00 Uhr (MESZ) live über das Internet auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton verfolgen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes (siehe oben) werden den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten
Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals zugesandt.

1.6 Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen
ist in schriftlicher Form an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss für
jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir bitten,
ein derartiges Verlangen an die folgende Adresse zu richten:

 

Traumhaus AG
Borsigstraße 20
65205 Wiesbaden
E-Mail: info@traumhaus-familie.de
Fax: +49 (0) 6122 58653-53

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage
vor der Versammlung, also bis 18. Juni 2022 (24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

1.7 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge
im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 28. Juni 2022, 24:00
Uhr (MESZ), unter der Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Traumhaus AG
c/​o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: traumhaus-hv-2022@gfei.de

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung
nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.

Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§
126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, gelten
als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.

1.8 Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß
angemeldet haben, ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgegeben, dass Fragen bis spätestens
einen (1) Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen
sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die rechtzeitig
gestellten Fragen beantwortet.

Fragen sind gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz bis spätestens einen (1) Tag vor
der Hauptversammlung, also bis zum 11. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an die nachstehend genannte E-Mail einzureichen.

traumhaus-hv-2022-fragen@gfei.de

Nach dem 11. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), und auch während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Fragen gestellt werden.

1.9 Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, von Beginn bis zum Ende der
virtuellen Hauptversammlung am 13. Juli 2022 gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz per E-Mail über die E-Mail-Adresse

traumhaus-hv-2022-widerspruch@gfei.de

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars
zu erklären. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln,
indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer
angegeben werden.

1.10 Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

die zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.

1.11 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.924.283 und ist eingeteilt in 4.924.283
auf den Inhaber lautende Stammstückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen
Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl
der Aktien der Gesellschaft somit auf 4.924.283 und die Gesamtzahl der Stimmrechte
auf 4.924.283.

1.12 Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

https:/​/​ir.traumhaus-familie.de/​hauptversammlung/​

 

Wiesbaden, im Juni 2022

Traumhaus AG

Der Vorstand

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