Travel24.com AG: Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Travel24.com AG

Leipzig

ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: A0L1NQ

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Gemäß §§ 248a, 148 Abs. 2 AktG gibt der Vorstand der Travel24.com AG folgendes bekannt:

Das Verfahren über die gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Travel24.com AG vom 15. Oktober 2019 von der Milaco AG und Herrn Tobias Rolle erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Travel24.com AG vor dem Landgericht Leipzig (Az.: 02 HK O 2579/19) wurde durch einen Vergleich beendet. Der Inhalt des geschlossenen Vergleichs ist wie folgt:

In dem Rechtsstreit

1.
MILACO GmbH

– Klägerin zu 1) –
2.
Tobias Rolle

– Kläger zu 2) –

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

3.
Martin Nolle

– Kläger zu 3) –

Prozessbevollmächtigter zu 3:
Rechtsanwalt Martin Nolle, Berlin

4.
Moritz Reimers

– Kläger zu 4) –

Prozessbevollmächtigter zu 4:
Rechtsanwalt Moritz Reimers, Berlin

5.
Caterina Steeg

– Klägerin zu 5) –

Prozessbevollmächtigter zu 5:
Rechtsanwalt Rainer Crusius, Dresden

6.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücksgesellschaft mbH

– Klägerin zu 6) –

Prozessbevollmächtigter zu 6:
Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Köln

7.
JKK Beteiligungs-GmbH

– Klägerin zu 7) –

Prozessbevollmächtigter zu 7:
Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Baden-Baden

 

Yoo-Jeong Hwang

– Nebenintervenientin zu 1.-7.

bswp-management GmbH

– Nebenintervenientin zu 1.-7.

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Moritz Reimers, Berlin

 

gegen

 

Travel24.com AG

– Beklagte –

ProzessbevolImächtigte:
PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER, Leipzig

 

wegen Beschlussanfechtung

wurde durch Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 2. September 2020, der Travel24.com AG zugestellt am 4. September 2020, gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass sich die Kläger zu 1) und 2) sowie die Beklagte wie folgt geeinigt haben:

Die Milaco GmbH und Herr Tobias Rolle (nachfolgend zusammen Kläger) sowie die Travel24.com AG (nachfolgend Beklagte) schließen auf dringendes Anraten des Gerichts folgenden

Vergleich:

1.

Die Beklagte hat die Kläger über die Gründe der Änderung des Gegenstands des Unternehmens in der Satzung der Travel24.com AG (TOP 7) wie folgt informiert:

Die Beklagte ist derzeit in den Geschäftsfeldern Internet und Hotellerie tätig. Im Geschäftsfeld Internet wurden aufgrund der seit 2019 bestehenden Marktsituation Verluste erwirtschaftet, die sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ab dem Jahr 2020 erheblich erhöhen werden. In dem Geschäftsfeld Hotellerie erwirtschaftet die Beklagte Erträge, mit denen der operative Geschäftsbetrieb der Beklagten aufrechterhalten werden kann. Diese Erträge werden jedoch langfristig nicht dafür ausreichen, dass die Beklagte in der aktuellen Marktlage und nach den Folgen der Corona-Pandemie expandieren und ihre bestehenden Verbindlichkeiten nachhaltig abbauen kann.

Durch die Erweiterung des Geschäftszwecks um die Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen soll es der Beklagten ermöglicht werden, Immobilien sowie Beteiligungen an Immobilienunternehmen zu erwerben und zu veräußern. Die Investition in und der Handel mit Immobilien und Immobilienbeteiligungen bilden einen sehr attraktiven Markt und bieten die Möglichkeit, die Beklagte nachhaltig vermögens- und ertragsseitig zu kräftigen. Die Erweiterung des Geschäftszwecks dient dem Wohle der Beklagten.

2.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die von den Klägern erhobene Anfechtungsklage in vollem Umfang erledigt ist.

3.

Die Beklagte ist verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten der Kläger in Höhe von

2,0 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 23000 VV-RVG

0,3 Erhöhungsgebühr gemäß Nr. 1008 VV-RVG

1,3 Verfahrensgebühr abzüglich Anrechnung gemäß Nr. 3100 VV-RVG

1,2 Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV-RVG

1,0 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV-RVG

für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unter Zugrundelegung eines Streitwerts des Verfahrens einschließlich dieses Vergleichs in Höhe von EUR 200.000,00 sowie die auf den Kläger entfallenden anteiligen Gerichtsgebühren für das Verfahren zu bezahlen bzw. zu erstatten.

4.

Es besteht Einvernehmen zwischen den Parteien, dass keine Gründe für eine Nichtigkeitsklage in Bezug auf die von den Klägern mit der Anfechtungsklage angefochtenen Beschlüsse zu TOP 5, 6 und 7 vorliegen.

 

Travel24.com AG

Der Vorstand

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