Travel24.com AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Travel24.com AG
Leipzig
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 05.09.2019

Travel24.com AG

Leipzig

ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: A0L1NQ

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 15. Oktober 2019,
um 10.00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG,
Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Travel24.com AG zum 31.12.2018 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstand wird für diesen Zeitraum entlastet.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates werden für diesen Zeitraum entlastet.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KNOLL BECK AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern solche erfolgen.

5.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung sowie damit verbundene Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.033.585,00, eingeteilt in 2.033.585 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem jeweiligen rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 wird im Wege einer Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 10.167.925,00 auf bis zu EUR 12.201.510,00 durch Ausgabe von bis zu 10.167.925 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem jeweiligen anteiligen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 („Neue Aktien“), die nur an Anleger ausgegeben werden dürfen, die Stückaktien mit einem Mindestbetrag in Höhe von EUR 100.000,00 je Angebot erwerben, gegen Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Stückaktie. Der Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in Geld auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

b)

Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

c)

Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 1 Aktiengesetz zu. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden.

d)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage festzulegen.

e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Travel24.com AG (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen anzupassen.

f)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft, spätestens jedoch am 29. Februar 2020, im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist.

g)

Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats sind angewiesen, die Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Eintragung zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf der Frist des § 246 Absatz 1 Aktiengesetz erfolgen.

h)

Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Travel24.com AG.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung der Travel24.com AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl haben mit Schreiben vom 2. September 2019 gegenüber dem Vorstand ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Travel24.com AG, Herr Hennig zudem als dessen Vorsitzender, mit Wirkung zum Ablauf des 15. Oktober 2019 niedergelegt. Ohne die Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestünde der Aufsichtsrat nach Ablauf des 15. Oktober 2019 aus nur einem Mitglied und wäre nach § 108 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz und § 11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Travel24.com AG nicht beschlussfähig. Aus diesem Grund sind von der Hauptversammlung zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, deren Amtszeit mit Beginn des 16. Oktober 2019 beginnt und bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl besteht. Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl sind in der Hauptversammlung am 28. September 2017 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, gewählt worden.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrates berücksichtigen die vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten und am 19. Mai 2017 im elektronischen Bundesanzeiger berichtigten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017, mit der folgenden Ausnahme zu der hier einschlägigen Ziffer 5.4.1 Absatz 2:

„Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und erarbeitet kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 2. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 3 und 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. Da derzeit keine weiblichen Aufsichtsräte zur Verfügung stehen, wird auch das Gebot der Vielfalt (Diversity) nicht eingehalten.“

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen der nachfolgend genannten Kandidaten als Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Peter Maurer,
Senior Transaction Manager bei der VICUS GROUP AG, Leipzig, wohnhaft in Leipzig, und

b)

Herrn Jens Wiesner,
Steuerberater in eigener Kanzlei, Leipzig, wohnhaft in Leipzig

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl der oben genannten Kandidaten als Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit ab dem Beginn des 16. Oktober 2019 bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl (vgl. § 8 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der Travel24.com AG).

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten jeweils versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für das Aufsichtsratsmandat aufbringen können.

Herr Peter Maurer steht in folgenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten Aktionär:

Angestellter der VICUS GROUP AG (Aktionärin der Travel24.com AG).

Herr Peter Maurer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine Mandate.

Herr Jens Wiesner steht in folgenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten Aktionär:

Steuerberater der VICUS GROUP AG (Aktionärin der Travel24.com AG) und Gesellschaften der VICUS Gruppe.

Herr Jens Wiesner ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine Mandate.

Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten können auf der Internetseite der Travel24.com AG unter

www.travel24group.com

– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 eingesehen und heruntergeladen werden.

7.

Beschlussfassungen über eine Änderung der Satzung („Gegenstand des Unternehmens“)

Die Travel24.com AG plant zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einladung zur Hauptversammlung, ihren Geschäftszweck um die Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen zu erweitern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

§ 2 Nr. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbliche Betätigung in der Touristik und im Freizeitbereich (einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Projektentwicklungen), die Beteiligung an Unternehmen der Reiseveranstaltung, des Hotelgewerbes, des Freizeitbereichs sowie an Reisebüros und durch sonstige Dienstleistungen und zwar in eigenen oder in Betrieben von Beteiligungsgesellschaften, die Zusammenfassung von Beteiligungsgesellschaften unter einheitlicher Leitung und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen .“

b)

Der Vorstand wird angewiesen, die vorgenannte Satzungsänderung zum Handelsregister anzumelden.

II.
Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR 2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 15 der Satzung spätestens bis Dienstag, den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn des 24. September 2019, das heißt Dienstag, den 24. September 2019, 00:00 Uhr (MESZ) beziehen („Nachweiszeitpunkt“) und muss bei der Travel24.com AG ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden Adresse spätestens bis Dienstag, den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen:

Travel24.com AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bedeutung des Nachweiszeitpunkts

Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, Dienstag, den 24. September 2019, 00:00 Uhr (MESZ). Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu richten an:

Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse:

ir@travel24.com

Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Ton- und Bildaufnahmen

Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen fertigen wird.

Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates enthalten.

Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen werden.

Den Aktionären sind Ton- und Bildaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen.

Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden, allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen. Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte während der gesamten Hauptversammlung stumm zu schalten.

III.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1,
127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das Erreichen der 5-Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Travel24.com AG spätestens am Samstag, den 14. September 2019, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:

Vorstand der Gesellschaft
Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.travel24group.com

– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz

Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Travel24.com AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 30. September 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz (Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch Wahlvorschläge müssen der Travel24.com AG mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden (vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 30. September 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.

Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er zuvor nicht der Travel24.com AG innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt findet ein der Travel24.com AG bereits zuvor fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung ausdrücklich gestellt wird.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter

www.travel24group.com

– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen.

Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:

Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com

Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Travel24.com AG einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Travel24.com AG zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen.

IV.
Unterlagen und Informationen

Unterlagen zur Einsicht

Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen über die Internetseite der Travel24.com AG (www.travel24group.com – Investor Relations – Hauptversammlung 2019) zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich.

Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG (Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist zu richten an:

Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com

Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 15. Oktober 2019 zugänglich sein.

Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG

Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse

www.travel24group.com

– Investor Relations – Hauptversammlung 2019 abrufbar.

 

Leipzig, im September 2019

Travel24.com AG

Der Vorstand

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