Travelcoup AG – Hauptversammlung 2018

Travelcoup AG

Aschaffenburg

Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 12313

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, dem 20. August 2018, um 16:30 Uhr (MESZ), in den Geschäftsräumen der Travelcoup AG, Goldbacher Str. 1, 63739 Aschaffenburg, 1. Obergeschoss

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Travelcoup AG ein.

Einlass in den Versammlungsraum ist ab 16:00 Uhr (MESZ).

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Travelcoup AG zum 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Travelcoup AG, Goldbacher Str. 1, 63739 Aschaffenburg zu geschäftsüblichen Zeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem berechtigten Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 20. August 2018 zugänglich sein und mündlich erläutert.

Die Travelcoup AG ist nach Maßgabe § 267 Abs. 1 HGB als kleine Aktiengesellschaft anzusehen. Dementsprechend wird gemäß §264 Abs. 1 HGB auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Die anwendbare Gesetzgebung sieht grundsätzlich für die im Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen und Sachverhalte lediglich eine Information der Aktionäre, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

Die Möglichkeit von Ausschüttungen an Stamm- und Vorzugsaktien ist primär durch §150 AktG sowie § 58 Abs. 4 AktG und § 174 AktG geregelt. Aktionäre haben grundsätzlich Anspruch auf Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn, jedoch sind solche Ausschüttungen nach § 57 Abs. 3 AktG und § 62 AktG ausschließlich auf einen Bilanzgewinn beschränkt und wiederrechtliche Ausschüttungen verboten.

Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 510.782,22, der sich aus einem operativen Verlust 2017 (Jahresfehlbetrag) in Höhe von € 279.439,31 und dem bestehenden Verlustvortrag von € 231.342,91 zusammensetzt, soll wie folgt verwendet werden:

Einstellung in / Entnahme aus Gewinnrücklagen: € 0,00

Ausschüttungen / Dividenden an Aktionäre: € 0,00

Verlustvortrag ins Geschäftsjahr 2018: € 510.782,22

Mithin ergibt sich vor dem Hintergrund des gezeichneten Kapitals von € 50.600,00 und einer Kapitalrücklage von € 299.400,00 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von € 160.782,22.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Erstellung des Jahresabschlusses 2018 durch die Firma Steuerberatungsgesellschaft Künzl & Kollegen GmbH, Lange Straße 58, DE-63741 Aschaffenburg erstellen zu lassen.

Der Aufsichtsrat gibt überdies zur Kenntnis, dass gem. § 316 Abs. 1 HGB für die Travelcoup AG als Kleine Aktiengesellschaft kein Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2018 zu bestellen ist.

6.

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

Das geschaffene Genehmigte Kapital 2012 in Höhe von € 25.000,00 ist am 31. August 2017 ausgelaufen. Von diesem Genehmigten Kapital 2012 wurden € 600,00 in Anspruch genommen. Das ausgelaufene Genehmigte Kapital 2012 soll durch ein neues Genehmigtes Kapital 2018 in Höhe von € 25.000,00 ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. September 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 25.000,00 durch Ausgabe neuer Stammaktien und oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

b)

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. September 2023 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 25.000,00 gegen Bar- und oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Erhöhung des Grundkapitals gemäß den vorstehenden Bestimmungen kann dergestalt erfolgen, dass das neu geschaffene Kapital ganz oder teilweise aus Stammaktien und oder aus Vorzugsaktien ohne Stimmrecht besteht.
Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu bestimmen.“

c)

Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über das unter diesem Punkt 6 zu beschließende neue Genehmigte Kapital 2018 zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Teilnahmebedingungen)

1.

Teilnahmebedingungen für Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Travelcoup AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind), also bis Montag, den 13. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ), (maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft per Post oder per Telefax unter der Anschrift:

postalisch:
Travelcoup AG
HV 2018
Goldbacher Straße 1
63739 Aschaffenburg
Deutschland

Telefax:
+49 (0) 60 21 4 22 95 99

zugehen.

2.

Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre, die im Aktienregister der Travelcoup AG eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Vollmacht muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht soll gegenüber der Gesellschaft auf nachfolgenden Übermittlungswegen schriftlich erfolgen an:

postalisch:
Travelcoup AG
HV 2018
Goldbacher Straße 1
63739 Aschaffenburg
Deutschland

per Telefax:
+49 (0) 60 21 4 22 95 99

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein deutsches Vollmachtsformular, welches der Formerfordernis Rechnung trägt, erhalten die im Aktienregister eingetragenen stimmberechtigten Aktionäre nach einem fristgerechten Eingang der Erklärung, dass Stimmrechtsvertretung durch einen Bevollmächtigten gewünscht ist, zugesandt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft nach § 134 Abs. 2 Satz 2 eine oder mehrere von diesen Bevollmächtigungen zurückweisen.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

Rechte der Aktionäre

1.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss – da die Gesellschaft nicht börsennotiert ist – der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis Donnerstag, den 26. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), (maßgeblich ist der Zugang des Antrags) zugehen.

Entsprechende Verlangen sind unter Berücksichtigung der vorgenannten Bestimmungen an folgende Adresse zu übersenden:

postalisch:
Travelcoup AG
Vorstand
Goldbacher Straße 1
63739 Aschaffenburg
Deutschland

per Telefax:
+49 (0) 60 21 4 22 95 99

Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AktG und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 sowie 70 AktG verwiesen.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Gegenvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis Sonntag, den 5. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ), (maßgeblich ist der Zugang des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags) ausschließlich schriftlich und in deutscher oder englischer Sprache an folgende Adresse zu richten:

postalisch:
Travelcoup AG
Vorstand
Goldbacher Straße 1
63739 Aschaffenburg
Deutschland

per Telefax:
+49 (0) 60 21 4 22 95 99

Gültige, frist- und formgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG wird die Gesellschaft – vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 127 Abs. 1 Satz 1 AktG – den anderen Aktionären unverzüglich postalisch bekanntgeben. Eventuelle Stellungnahmen von Vorstand und oder Aufsichtsrat werden anschließend ebenfalls postalisch den anderen Aktionären bekanntgegeben.

3.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

 

Aschaffenburg, im Juli 2018

Travelcoup AG

Der Vorstand

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