treaction ag – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
treaction ag
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts 16.07.2019

treaction ag

Karlsruhe

AUFFORDERUNG ZUR AUSÜBUNG DES BEZUGSRECHTS

Die ordentliche Hauptversammlung der treaction AG mit Sitz in Kassel hat am 11.07.2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 60.000, eingeteilt in 60.000 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.000 durch Ausgabe von bis zu 10.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auf bis zu EUR 70.000 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01.04.2019 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 13,50 je auszugebender Aktie. Die neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie die bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nach § 5 der Satzung der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:6 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Nach den Regelungen der Satzung der treaction AG ist ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung eines Ausschlusses bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären zusätzlich durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung der Bezugsrechtserklärungen und der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung eines Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens zum Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger zu achten.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der auf die zugeteilten Aktien entfallende Gesamtausgabebetrag ohne weitere Aufforderung bis spätestens zum Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger auf das Konto IBAN DE95 5209 0000 0005 3406, BIC GENODE51KS1 der treaction AG bei der Volksbank Kassel-Göttingen eingezahlt wird.

Der Bezug der Aktien ist provisionsfrei. Ein organisierter Bezugsrechtehandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Bis zum Ablauf des 31.07.2019 können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären – untereinander im Verhältnis des Bestands an alten Aktien – unter Aufrundung oder Abrundung auf volle EUR 1,00 berücksichtigen und den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Der Bezugspreis von EUR 13,50 je neuer Aktie ist für die so zusätzlich bezogenen Aktien bis zum 31.07.2019 in bar auf das oben angegebene Konto der Gesellschaft zu zahlen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31.07.2019 mindestens 10.000 neue Aktien gezeichnet sind oder wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 31.08.2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und nicht bis spätestens 31.12.2019 eingetragen ist.

 

Kassel, im Juli 2019

Der Vorstand

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