TRESONO Family Office AG: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
TRESONO Family Office AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung 20.07.2020

TRESONO Family Office AG

Köln

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die TRESONO Dienstleistungs GmbH mit dem Sitz in Köln als übertragende Gesellschaft auf die TRESONO Family Office AG mit dem Sitz in Köln als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der TRESONO Dienstleistungs GmbH in der Hand der übernehmenden TRESONO Family Office AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2UmwG).

 

TRESONO Family Office AG

Der Vorstand

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