TRESONO Family Office AG, Köln – Bekanntmachung gemäß § 186 Abs. 2 AktG (Ausgabe von bis zu 500.000 Stück neuer auf den Namen lautender Stückaktien)

Tresono Family Office AG

Köln

Bekanntmachung gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Am 08. März 2023 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Tresono Family Office AG („Gesellschaft„) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 1.400.000,- Euro um bis zu 500.000,- Euro durch Ausgabe von bis zu 500.000 Stück neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,- Euro gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von 1,50 Euro je Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnanteilberechtigt, in dem sie entstehen.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 14:5 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Spitzenbeträge sind vom Bezugsrecht ausgenommen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen der Aktienausgabe festzusetzen. Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand beschlossen, nach Ablauf der Bezugsfrist zur Zeichnung der nicht von Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts gezeichneten Aktien sowie, soweit möglich, gegebenenfalls freibleibender Spitzen nach Wahl des Vorstandes und mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktionäre und Dritte zu den genannten Ausgabebedingungen zuzulassen.

Die Gesellschaft fordert ihre Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Kapitalerhöhung innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots, also bis spätestens 30.03.2023, durch Einreichung entsprechender Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung im Original bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden oder durch postalische Übermittlung auszuüben. Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Ein Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten wird von der Gesellschaft nicht organisiert oder durchgeführt.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der vollständige Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 1,50 Euro je neuer Aktie frei von Kosten und Gebühren unverzüglich nach Bezugsrechtsausübung und Zeichnung, spätestens jedoch vor Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE34 3625 0000 0175 1894 40 der Gesellschaft bei der Sparkasse Mülheim an der Ruhr (Kapitalerhöhungssonderkonto) in Mülheim an der Ruhr geleistet wird.

Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unverzüglich, spätestens vor Ablauf von drei Monaten ab dem Tag des Kapitalerhöhungsbeschlusses, festgelegt.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig und die Zeichnung unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 im Handelsregister eingetragen wird.

 

Köln, den 16.03.2023

Der Vorstand

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