Treuhand Aktiengesellschaft Berlin – Hauptversammlung

TREUHAND-AKTIENGESELLSCHAFT IN BERLIN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Berlin

Sehr geehrte Aktionäre,

wir berufen die ordentliche Hauptversammlung der
Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin

ein.

Die Hauptversammlung findet am
Freitag, 23. Januar 2015, um 14:30 Uhr

in den Räumen unserer Gesellschaft statt (Heerstraße 18/20, 14052 Berlin).

Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Einladung zu Hauptversammlung durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Jeder Aktionär, der den vorstehenden Bestimmungen genügt, kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Beauftragten im Sinne des § 50 a Abs. 1 Nr. 6 StBerG (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigte) vertreten lassen. Zweifel über Form und Inhalt der Vollmachten die in der Verwahrung der Gesellschaft bleiben, entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Die Tagesordnung besteht aus folgenden Punkten:
Punkt 1) Wahl des Protokollführers
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Zum Protokollführer der Hauptversammlung wird Herr Ralf Hornemann, Rechtsanwalt, ansässig in Berlin, gewählt.“
Punkt 2) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013.
Punkt 3) Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2013
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von EUR 6.695,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen, es wird keine Dividende ausgeschüttet.“
Punkt 4) Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. „Die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes erfolgt am Block und nicht einzeln über jedes Mitglied.“
2. „Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“
Punkt 5) Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. „Die Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates erfolgt am Block und nicht einzeln über jedes Mitglied.“
2. „Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“
Punkt 6) Beschluss über die Vergütung eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes für das Geschäftsjahr 2013.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zu fassen:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für das Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung von EUR 520,- (gegebenenfalls zuzüglich USt).“

Die Aktionäre werden gebeten, abweichende Beschlussfassungsanträge zu Punkt 1) und 3) bis 6) sowie ergänzende Anträge zur Tagesordnung bis zum 10. Januar 2015 bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen.

Der Jahresabschluss 2013 liegt zur Einsichtnahme für alle teilnahmeberechtigten Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft nach Terminvereinbarung aus.

Auf schriftliches Verlangen wird jedem Aktionär ein Exemplar des Jahresabschlusses 2013 postalisch zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Treuhand AG in Berlin
Steuerberatungsgesellschaft

Der Vorstand

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