TREUHAND-AKTIENGESELLSCHAFT IN BERLIN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Berlin – HV 2018

TREUHAND-AKTIENGESELLSCHAFT IN BERLIN
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Berlin

 

Sehr geehrte Aktionäre,

wir berufen die ordentliche Hauptversammlung der

Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin

ein.

Die Hauptversammlung findet am

Donnerstag, 22. Februar 2018 um 14:00 Uhr

in den Räumen unserer Gesellschaft statt (Heerstraße 18/20, 14052 Berlin).

Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Einladung zur Hauptversammlung durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Jeder Aktionär, der den vorstehenden Bestimmungen genügt, kann sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehenen Beauftragten im Sinne des § 50 a Abs.1 Nr. 6 StBerG (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigte) vertreten lassen. Zweifel über Form und Inhalt der Vollmachten die in der Verwahrung der Gesellschaft bleiben, entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Die Tagesordnung besteht aus folgenden Punkten:

 

Punkt 1) Wahl des Protokollführers
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Zum Protokollführer der Hauptversammlung wird Frau Cathleen Bohnet, ansässig in Stahnsdorf gewählt.“
Punkt 2) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016
Punkt 3) Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2016
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von EUR 989,29 wird auf neue Rechnung vorgetragen, es wird keine Dividende ausgeschüttet.“
Punkt 4) Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. „Die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes erfolgt am Block und nicht einzeln über jedes Mitglied.“
2. „Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“
Punkt 5) Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. „Die Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates erfolgt am Block und nicht einzeln über jedes Mitglied.“
2. „Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“
Punkt 6) Beschluss über die Vergütung eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes für das Geschäftsjahr 2016
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zu fassen:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält für das Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung von EUR 500,– (gegebenenfalls zuzüglich USt).“
Punkt 7) Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl erfolgt gemäß 102 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem Sie ihr Amt antreten nicht mitgerechnet wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse in Einzelabstimmung zu fassen:

a)

„Herr Nikolaus Pfizenmayer, Rechtsanwalt, Stuttgart wird für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrates der Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin gewählt.“

b)

„Herr Holger Schwarz, Steuerberater, Glienicke/Nordbahn wird für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrates der Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin gewählt.“

c)

„Herr Jürgen Schwarz, Glienicke/Nordbahn wird für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrates der Treuhand Aktiengesellschaft in Berlin gewählt.“

 

Die Aktionäre werden gebeten abweichende Beschlussfassungsanträge zu Punkt 1) und 3) bis 7) sowie ergänzende Anträge zur Tagesordnung bis zum 08. Februar 2018 bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen.

Der Jahresabschluss 2016 liegt zur Einsichtnahme für alle teilnahmeberechtigten Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft nach Terminvereinbarung aus.

Auf schriftliches Verlangen wird jedem Aktionär ein Exemplar des Jahresabschlusses 2016 postalisch zugestellt.

 

Berlin, 11.01.2018

Mit freundlichen Grüßen

Treuhand AG in Berlin
Steuerberatungsgesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.