TRI AG Automobile – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

TRI AG Automobile
Birkenfeld
AG Mannheim, HRB 505230
Hinweisbekanntmachung

Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG weisen wir auf Folgendes hin:

Die Verschmelzung zur Aufnahme der Mimobile GmbH, Sitz Sinzheim, auf die TRI AG Automobile steht bevor. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister des AG Mannheim eingereicht.

Auf das Recht der Aktionäre der TRI AG Automobile als übernehmende Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, nach § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen zu können, in der die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen werden kann, wird hingewiesen.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ein etwaiges Einberufungsverlagen innerhalb eines Monats geltend zu machen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger liegen für die letzten drei Geschäftsjahre bzw. in Bezug auf die Mimobile GmbH für die Dauer ihres Bestehens in den Geschäftsräumen der TRI AG Automobile, Alte Pforzheimer Str. 4, 75217 Birkenfeld zur Einsicht der Aktionäre aus.

Birkenfeld, den 9.7.2015

Der Vorstand

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