TRIPLAN Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung 2018

TRIPLAN Aktiengesellschaft

Bad Soden am Taunus

ISIN DE 0007499303
Wertpapierkennnummer 749930

Ordentliche Hauptversammlung 2018

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Mittwoch, den 29. August 2018
um 10.00 Uhr

im

Campus Kronberg,
Campus Kronberg 1,
61476 Kronberg,
Deutschland

ein.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TRIPLAN AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Sämtliche Unterlagen können im Internet unter:

https://www.triplan.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/

eingesehen und ausgedruckt werden.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr 2017 erzielte Bilanzgewinn von 2.752.545,14 Euro ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands kann unter

https://www.triplan.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/

eingesehen und ausgedruckt werden.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 dauernde Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 dauernden Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 dauernde Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 dauernden Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der TRIPLAN AG für das vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 dauernde Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

TOP 6:

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Rolf Ackermann, Peter Fritsch und Robert Assl-Pildner-Steinburg endet mit Ablauf der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließen wird. Die Amtszeit des gerichtlich bestellten Mitglieds des Aufsichtsrates Andreas Jaufer endet mit der Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrates. Es hat daher eine Neuwahl der vier Mitglieder des Aufsichtsrates zu erfolgen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Herrn Rolf Ackermann, Vorstand der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, wohnhaft in 50999 Köln, Deutschland

2.

Herrn Peter Fritsch, Geschäftsführer BEKO Holding GmbH & Co. KG (Nöhagen Österreich), wohnhaft in 4040 Linz, Österreich

3.

Herrn Andreas Jaufer, Geschäftsführer Robus Capital Management Limited, wohnhaft in W1T 1DL London, Großbritannien

4.

Frau Magister Veronika Clarici-Fanfule LL.M., Juristin, wohnhaft in 8010 Graz, Österreich

TOP 7:

Vorbereitung einer möglichen Verschmelzung der TRIPLAN AG auf eine deutsche Aktiengesellschaft mit Ausschluss der Minderheitsaktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Vorstand wird nach § 83 Abs. 1 AktG angewiesen, eine mögliche Verschmelzung der TRIPLAN AG auf eine deutsche Aktiengesellschaft, welche mindestens 90% der Aktien der TRIPLAN AG hält, unter Ausschluss der Minderheitsaktionäre, im rechtlich zulässigen Rahmen vorzubereiten.

 

 

Allgemeine Hinweise

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Nach § 15 Abs. 3 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also den 8. August 2018, 0.00 Uhr) beziehen muss, der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also spätestens bis zum 22. August 2018, 24.00 Uhr.

Weitere Einzelheiten sind bitte der Satzung zu entnehmen.

Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

TRIPLAN AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail zur Verfügung:

TRIPLAN AG
z. Hd. Arno Hausburg
Auf der Krautweide 32
65812 Bad Soden am Taunus
Fax: 06196 / 6092 – 201
E-Mail: HV2018@triplan.com

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Informationen stehen auch unter der Internetadresse

https://www.triplan.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/

unter dem Jahr 2018 zur Verfügung.

3. Information zum Datenschutz für Aktionäre

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist die TRIPLAN AG (nachfolgend TRIPLAN) Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 EU Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO). Den TRIPLAN Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

datenschutz@triplan.com

TRIPLAN verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, die Sie für die Anmeldung zur Hauptversammlung mitteilen, um die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 118 ff. AktG. TRIPLAN dokumentiert darüber hinaus aus aktienrechtlichen Gründen Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.

Die Dienstleister von TRIPLAN, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von TRIPLAN nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von TRIPLAN.

Sie haben gemäß Kapitel III DSGVO gegenüber TRIPLAN ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können Sie gegenüber TRIPLAN unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@triplan.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: TRIPLAN AG, Datenschutzbeauftragter Herr Bernhard Schott, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden a.Ts.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Bad Soden im Juli 2018

TRIPLAN AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.