Durch Beschluss der Hauptversammlung der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG vom
30. März 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
zum 29. März 2027 einmalig oder mehrmals auf den Namen oder auf den Inhaber lautende
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit
oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit
Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten auf Inhaberstückaktien
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu
EUR 12.293.750,00 zu begeben. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/oder
gegen Sachleistung begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht
auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe
der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 18. Februar
2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 auszuschließen. Der
Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister beim Amtsgericht München hinterlegt.
Zur Gewährung von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw.
Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses
ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
am 30. März 2022 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 12.293.750,00
durch Ausgabe von bis zu 12.293.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen von Options- bzw.
Wandlungsrechten Gebrauch machen oder ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen
oder soweit die Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen
ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags
Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich
gewährt oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen
börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Der vollständige Wortlaut des neuen Bedingten Kapitals 2022/I und der Ermächtigung
ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 8 der im Bundesanzeiger am 18. Februar 2022 veröffentlichten
Tagesordnung der Hauptversammlung der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG. Die Eintragung
des Bedingten Kapitals 2022/I in das Handelsregister steht derzeit noch aus.
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