TTP HOLDING AG, München – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Der Spark-One GmbH gehört aber seither unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien)

TTP Holding AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Vormals gehörte der Spark-One GmbH unmittelbar die Mehrheit der Aktien der TTP Holding AG, § 20 Abs. 4 AktG. Diese Mehrheitsbeteiligung verlor die Spark-One GmbH im Jahr 2019, so dass ihr seitdem keine Mehrheit der Aktien der TTP Holding AG gehört, § 20 Abs. 5 AktG. Der Spark-One GmbH gehört aber seither unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der TTP Holding AG, § 20 Abs. 1 und 3 AktG.

Vormals gehörte Herrn Tomas Jiskra die Mehrheit der Aktien der TTP Holding AG, §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4, 17 Abs. 1 AktG. Diese Mehrheitsbeteiligung verlor er im Jahr 2019, so dass ihm seitdem keine Mehrheit der Aktien der TTP Holding AG gehört, § 20 Abs. 5 AktG. Herrn Tomas Jiskra gehört aber seither mehr als der vierte Teil der Aktien an der TTP Holding AG, §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4,17 Abs. 1 AktG.

 

10.08.2022

Der Vorstand

 

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