TubeSolar AG, Bayreuth – Bezugsangebot zum Bezug von Schuldverschreibungen der 2,00 % Unternehmenswandelanleihe 2022/2026

Die in diesem Bezugsangebot enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der TubeSolar AG.

TubeSolar AG

Bayreuth

Bezugsangebot an die Aktionäre der

TubeSolar AG

Bayreuth

zum Bezug von Schuldverschreibungen

der 2,00 % Unternehmenswandelanleihe 2022/​2026

ISIN DE000A32VNZ4

Die ordentliche Hauptversammlung der TubeSolar AG, Bayreuth, („Gesellschaft“ oder „Emittentin“) vom 14. August 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. August 2025 einmalig oder mehrfach Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus dem in der Hauptversammlung vom 14. August 2020 beschlossenen bedingten Kapital und/​oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/​oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 13. Oktober 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, eine mit 2,00 % verzinste Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00 eingeteilt in bis zu 80.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00 (alle Schuldverschreibungen zusammen die „Wandelanleihe“) zu begeben.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Bankhaus Gebrüder Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen zur Zeichnung und Übernahme der Schuldverschreibungen zum Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrages (entsprechend EUR 100,00) je Schuldverschreibung zugelassen wurde, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 161:1, d.h. 161 Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug einer Schuldverschreibung, zu einem Ausgabebetrag von 100 % des Nennbetrages (entsprechend EUR 100,00) je Schuldverschreibung („Bezugspreis“) zum Bezug anzubieten. Ein Aktionär hat zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses auf seine Bezugsrechte aus 20.000 Aktien verzichtet.

Das Bezugsangebot erfolgt gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) prospektfrei. Für die Schuldverschreibungen wurde ein Basisinformationsblatt nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte auf der Webseite der Gesellschaft

https:/​/​tubesolar.de/​

unter der Rubrik „Investor Relations/​Wandelschuldverschreibung 2022 /​ 2026“ veröffentlicht.

Bezugsangebot

Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende Bezugsangebot bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die 2,00 % Unternehmenswandelanleihe 2022/​2026 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00 eingeteilt in bis zu 80.000 Schuldverschreibungen mit einem jeweiligen Nennbetrag von EUR 100,00 zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit

vom 17. Oktober 2022 (0:00 Uhr) bis zum 31. Oktober 2022 (24:00 Uhr)

über ihre Depotbank bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen als Abwicklungsstelle, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt bis spätestens 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr, bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: +49 -7161-969317, aufzugeben und den Ausgabebetrag (Bezugspreis) ebenfalls bis spätestens zum 31. Oktober 2022, auf folgendes Konto der Abwicklungsstelle zu zahlen:

Bank: Bankhaus Gebrüder Martin AG
Kontobezeichnung: TubeSolar AG
IBAN: DE74 6103 0000 0109 9990 01
BIC: MARBDE6G
Verwendungszweck: Bezug Wandelanleihe 2022/​2026 ISIN DE000A32VNZ4“

Für 161 auf den Inhaber lautende Stückaktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 161 zu 1 eine Schuldverschreibung zum Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages und somit EUR 100,00 je Schuldverschreibung bezogen werden.

Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Ab-wicklungsstelle. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen erfolgt ohne Berechnung von Stückzinsen.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand nach Buchungsschluss am 14. Oktober 2022 (Record Date). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A32VNZ4 /​ WKN: A32VNZ) von den Wertpapierbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären über deren jeweilige Depotbank automatisch durch die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, („Clearstream Banking“) eingebucht. Vom 13. Oktober 2022 an werden die Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ geführt.

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Auch ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Altaktionären wird weder von der Gesellschaft noch der Bankhaus Gebrüder Martin AG vermittelt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Soweit das festgelegte Bezugsverhältnis zu Bezugsrechten auf Bruchteile von Schuldverschreibungen führt, besteht hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge kein Anspruch auf Lieferung von Schuldverschreibungen oder Barausgleich. Es kann jeweils nur eine Schuldverschreibung im Nennwert von je EUR 100,00 zum Bezugspreis von 100 % (entsprechend EUR 100,00) oder ein Vielfaches davon bezogen werden.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Schuldverschreibungen gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebrüder Martin AG zu übertragen.

Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.

Wesentliche Ausstattungsmerkmale der 2,00 % Unternehmenswandelanleihe 2022/​2026

Für die Schuldverschreibungen, die aufgrund dieses Bezugsangebots von den Aktionären bezogen werden können, sind die Wandelanleihebedingungen der 2,00 % Unternehmenswandelanleihe 2022/​2026 der TubeSolar AG maßgebend, die bei der Emittentin TubeSolar AG, Berliner Allee 65, 86153 Augsburg, erhältlich sind sowie im Internet unter https:/​/​tubesolar.de/​ unter der Rubrik „Investor Relations/​Wandelschuldverschreibung 2022 /​ 2026“ eingesehen und heruntergeladen werden können.

Im Wesentlichen sind die Wandelanleihe und die aus ihr hervorgehenden Schuldverschreibungen wie folgt ausgestattet:

Einteilung

Die 2,00 % Unternehmenswandelanleihe 2022/​2026 der TubeSolar AG im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 8.000.000,00 ist eingeteilt in bis zu 80.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100,00.

Verbriefung

Die Schuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift auf das Wertpapierkonto ihrer Depotbank. Effektive Schuldverschreibungen oder Zinsscheine werden nicht ausgegeben.

Laufzeit

Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 10. November 2022. Der Endfälligkeitstag ist der 10. November 2026. Die Schuldverschreibungen werden am Endfälligkeitstag zu ihrem Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft worden sind.

Ausgabebetrag, Verzinsung

Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung beträgt 100 % und somit EUR 100,00 je Schuldverschreibung.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 10. November 2022 (einschließlich) mit jährlich 2,00 % auf ihren ausstehenden Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 10. November eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 10. November 2023 und die letzte Zinszahlung ist am Endfälligkeitstag fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Im Falle der Ausübung des Wandlungsrechts hinsichtlich einer Schuldverschreibung endet die Verzinsung dieser Schuldverschreibung mit dem Ablauf des Tages, der dem letzten Zinszahlungstag vor dem Ausübungstag unmittelbar vorausgeht bzw., sofern es bis dahin keinen Zinszahlungstag gegeben hat, am Ausgabetag.

Wandlungsrecht

Die Emittentin gewährt jedem Anleihegläubiger das Recht, während des in den Anleihebedingungen bestimmten Ausübungszeitraums jede Schuldverschreibung ganz, nicht jedoch teilweise, in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Emittentin mit einem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Emittentin von EUR 1,00 zu wandeln. Die bei einer Wandlung der Wandelschuldverschreibung zu liefernden Aktien sind Stückaktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber.

Ausübungszeitraum für das Wandlungsrecht

Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger ab dem 01. Januar 2023 einschließlich bis einschließlich zum zehnten Bankarbeitstag vor dem Rückzahlungstag einschließlich („Aus-übungszeitraum“) ausgeübt werden. Die Ausübung des Wandlungsrechts ist jedoch während der folgenden Zeiträume (jeweils ein „Nichtausübungszeitraum“) ausgeschlossen:

anlässlich von Hauptversammlungen der Emittentin während eines Zeitraums, der an dem zwanzigsten Tag (ausschließlich) vor der Hauptversammlung beginnt und der an dem ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung (ausschließlich) endet;

während eines Zeitraums von fünfundzwanzig Tagen vor dem Ende des Geschäftsjahres der Emittentin; und

während des Zeitraums beginnend mit dem Tag (einschließlich), an dem ein Bezugsangebot der Emittentin an ihre Aktionäre zum Bezug von (jungen oder alten) Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussscheinen im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, bis einschließlich zum letzten Tag (einschließlich) der für die Ausübung des Bezugsrechts bestimmten Frist.

Wandlungspreis, Wandlungsverhältnis

Der Wandlungspreis ist diejenige Zahl, durch welche der Nennbetrag einer Schuldverschreibung zu teilen ist, um die Anzahl von Aktien zu errechnen, die bei der Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt – vorbehaltlich einer Anpassung – gemäß § 6 (a) der Anleihebedingungen EUR 5,50. Nach dem Wandlungsverhältnis bestimmt sich, wie viele Aktien ein Anleihegläubiger bei der Ausübung des Wandlungsrechts für eine Schuldverschreibung erhält. Das Wandlungsverhältnis errechnet sich durch Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den am Ausübungstag geltenden Wandlungspreis; das anfängliche Wandlungsverhältnis beträgt 1:18 d. h. der Anleihegläubiger erhält, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises, im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts für jede Schuldverschreibung 18 Inhaber-Stückaktien der Emittentin.

Nach Ausübung des Wandlungsrechts werden ausschließlich ganze Aktien geliefert. Ein Anspruch auf Lieferung von Bruchteilen von Aktien besteht nicht. Ein Ausgleich in Geld für Bruchteile findet nicht statt. Bei künftigen Kapitalmaßnahmen der Emittentin können sich das Wandlungsverhältnis und der Wandlungspreis aufgrund der in den Anleihebedingungen enthaltenen Anpassungsregelungen gegebenenfalls ändern.

Kündigungsrechte, vorzeitige Rückzahlung

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung der Wandelanleihe steht den Anleihegläubigern nicht zu. Die Anleihegläubiger sind jedoch u.a. berechtigt, die Wandelanleihe fristlos zu kündigen, wenn die Emittentin mit einem Betrag, der nach den Anleihebedingungen fällig ist, länger als 20 Tage im Verzug ist.

Die Emittentin ist berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen fällt.

Änderung der Anleihebedingungen durch Beschluss der Anleihegläubiger

Die Anleihegläubiger können nach Maßgabe der §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 („SchVG„) in seiner jeweils gültigen Fassung durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Die Anleihegläubiger entscheiden mit einfacher Mehrheit der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte. Beschlüsse durch welche der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geändert wird, insbesondere in den Fällen des § 5 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 SchVG, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung gemäß § 6 SchVG teilnehmenden Stimmrechte.

Wichtige Hinweise

Die Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich nicht vor dem 10. November 2022. Sollten vor Einbuchung der Schuldverschreibungen in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen durch nicht rechtzeitige Lieferung von Schuldverschreibungen nicht erfüllen zu können.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Schuldverschreibungen und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert. Das Wandlungsrecht ist für Anleihegläubiger ausgeschlossen, die im Sinne der aufgrund des U.S. Securities Act von 1933 ergangenen Regulation S innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind.

 

Augsburg, im Oktober 2022

TubeSolar AG

Der Vorstand

 

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