TubeSolar AG, Bayreuth – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (WKN A2PXQD / ISIN DE000A2PXQD4 – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen)

TubeSolar AG

Bayreuth

WKN A2PXQD
ISIN DE000A2PXQD4

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsanleihen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020)

Die ordentliche Hauptversammlung der TubeSolar AG am 14. August 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, bis zum 13. August 2025 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Serien, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende nachrangige oder nicht nachrangige Wandel- und/​oder Optionsanleihen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachfolgend zusammen Schuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen (nachfolgend zusammen Inhaber) Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachfolgend Emissionsbedingungen) zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 8. Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.

Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft in § 4 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 4.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 14. August 2020 mit dem Beschluss über eine Ermächtigung von Wandel- und/​oder Optionsanleihen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020) und eine entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth (HRB 7050) hinterlegt.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Aufhebung des in § 4 Abs. (6) der Satzung enthaltenen Bedingten Kapitals 2015 sowie die Schaffung des Bedingten Kapitals 2017 in § 4 Abs. (6) der Satzung wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth (HRB 7050) am 10. September 2020 eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des gefassten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 28. Juli 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 angegeben.

 

Augsburg, im Oktober 2022

TubeSolar AG

Der Vorstand

 

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