TUI AG: Beschlussfassung zur Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021

TUI AG

Hannover und Berlin

ISIN DE000TUAG000
WKN TUAG00

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung zur Erteilung einer
neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021)

Die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG, Hannover/​Berlin („Gesellschaft“) hat am 25. März 2021 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. März 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 109.939.363,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Beschluss wird bei den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (unter HRB 321) und Hannover (unter HRB 6580) hinterlegt.

Die Hauptversammlung hat am 25. März 2021 des Weiteren beschlossen, das Grundkapital um bis zu 109.939.363,00 € durch Ausgabe von bis zu 109.939.363 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe vorstehender Ermächtigung festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Optionsrechten aus gegen bar ausgegebenen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 3. März 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Hannover/​Berlin im März 2021

TUI AG

Der Vorstand

 

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