TUI AG, Hannover und Berlin – Mitteilung über die Beschlussfassungen zu den Herabsetzungen des Grundkapitals im Wege der Einziehung von Aktien und der Zusammenlegung von Aktien (ISIN DE000TUAG000 / WKN TUAG00)

TUI AG

Hannover und Berlin

ISIN DE000TUAG000 /​ WKN TUAG00

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
über die Beschlussfassungen zu den Herabsetzungen des Grundkapitals
im Wege der Einziehung von Aktien und der Zusammenlegung von Aktien

1. Beschluss über Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Var. i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. § 7 Abs. 6 Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)

Die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG (die Gesellschaft) hat am 14. Februar 2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.785.205.853,00, eingeteilt in 1.785.205.853 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 3,00 auf EUR 1.785.205.850,00, eingeteilt in 1.785.205.850 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie herabzusetzen, und zwar im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Var. i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG.

Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von drei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 3,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 3,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 Satz 5 WStBG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Die Kapitalherabsetzung steht im Zusammenhang mit einer Rekapitalisierung der Gesellschaft i.S.v. § 22 Stabilisierungsfondgesetz (StFG) und dient dem Zweck, bei der vorgesehenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen.

Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Februar 2023 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Var. i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG durch Einziehung eigener Aktien der Gesellschaft von EUR 1.785.205.853,00 um EUR 3,00 auf EUR 1.785.205.850,00 ist durchgeführt.

2. Beschluss über Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG durch Zusammenlegung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG hat am 14. Februar 2023 beschlossen, das nach vorheriger Einziehung von drei Aktien bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.785.205.850,00, eingeteilt in 1.785.205.850 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 1.606.685.265,00 auf EUR 178.520.585,00 herabzusetzen.

Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis zehn zu eins durchgeführt, so dass jeweils zehn auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung steht im Zusammenhang mit einer Rekapitalisierung der Gesellschaft i.S.v. § 22 StFG. Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von EUR 1.606.685.265,00 wird gemäß § 7 Abs. 6 Satz 5 WStBG in die nicht ausschüttungsfähige Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.

Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch zehn teilbare Anzahl an Aktien hält, werden auf Veranlassung der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Februar 2023 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft von EUR 1.785.205.850,00 auf EUR 178.520.585,00 ist durchgeführt.

 

Hannover/​Berlin im Februar 2023

TUI AG

Der Vorstand

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