TUI AG: Mitteilung über den Ausschluss von Bezugsrechten für Spitzen im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

TUI AG

Hannover und Berlin

ISIN DE000TUAG000
WKN TUAG00

Mitteilung über den Ausschluss von Bezugsrechten für Spitzen im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die außerordentliche Hauptversammlung der TUI AG, Hannover/​Berlin („Gesellschaft“) hat am 5. Januar 2021 beschlossen, den anteiligen Betrags des Grundkapitals je Stückaktie von ca. EUR 2,56 auf EUR 1,00 herabzusetzen sowie das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 590.415.100,00 um EUR 508.978.534,00 auf EUR 1.099.393.634,00 durch Ausgabe von 508.978.534 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilbeteiligung ab dem 1. Oktober 2019, gegen Bareinlagen zu erhöhen („Bezugsrechtskapitalerhöhung“).

Das Bezugsverhältnis beträgt 25:29 (d.h. 29 alte Aktien berechtigen zum Bezug von 25 Neuen Aktien). Ein etwaiger Spitzenbetrag ist vom Bezugsrecht gemäß § 4 Abs. 5 Satz 7 und gemäß § 4 Abs. 7 Satz 5 der Satzung ausgeschlossen.

Die Gesellschaft plant, am 7. Januar 2021 ein Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Bezugsrechtskapitalerhöhung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Hannover/​Berlin im Januar 2021

TUI AG

Der Vorstand

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