Turbon AGHattingenISIN DE0007504508Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Tabelle 3
|
A. Inhalt der Mitteilung | ||
1. | Eindeutige Kennung des Ereignisses | Ordentliche Hauptversammlung der Turbon AG 2022 (Formale Angabe gemäß DVO: TURBONOHV20220624) |
2. | Art der Mitteilung | Einladung zur Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß DVO: NEWM) |
B. Angaben zum Emittenten | ||
1. | ISIN | DE0007504508 |
2. | Name des Emittenten | Turbon AG |
C. Angaben zur Hauptversammlung | ||
1. | Datum der Hauptversammlung | 24. Juni 2022 (Formale Angabe gemäß DVO: 20220624) |
2. | Uhrzeit der Hauptversammlung | 11:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gemäß DVO: 9:00 Uhr (UTC)) |
3. | Art der Hauptversammlung | Ordentliche Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß DVO: GMET) |
4. | Ort der Hauptversammlung | codeks, Moritzstraße 14, 42117 Wuppertal |
5. | Aufzeichnungsdatum
(Nachweisstichtag, sog. Record Date) |
3. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gemäß DVO: 20220602) |
6. | Internetseite zur Hauptversammlung
Uniform Resource Locator (URL) |
https://www.turbon.de/hv |
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle
3 des Anhangs der DVO)
Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung
(Block E) sowie die Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block
F) sind auf folgender Internetseite zu finden:
https://www.turbon.de/hv
Überblick über die Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 |
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 |
6. |
Beschlussfassung über eine Änderung des Aufsichtsratsvergütungssystems |
7. |
Änderung von § 18 der Satzung der Turbon AG |
8. |
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 |
Verbindlicher Charakter der Abstimmungen (Angaben gemäß Tabelle 3 des Anhangs der
DVO)
Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 4 sowie 6 bis 8 haben verbindlichen Charakter. Der Beschlussvorschlag
zu Tagesordnungspunkt 5 hat empfehlenden Charakter; der Beschluss der Hauptversammlung
begründet auch im Falle der Nicht-Billigung weder Rechte noch Pflichten. Die Aktionäre
können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung)
abstimmen, sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung 2022
am Freitag, 24. Juni 2022, 11:00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit – MESZ), ein.
Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten des codeks, Moritzstraße 14, 42117 Wuppertal, statt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 1. Vergütung des Vorstands Der Aufsichtsrat hat am 27. Juni 2021 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 1.1. System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Turbon AG Das Vergütungssystem beschreibt die Grundzüge und Bestandteile der Vergütung des Vorstands 1.1.1. Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Das Vergütungssystem soll die Umsetzung der Strategie der Turbon AG bzw. des Turbon Die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften der Turbon AG verteilt sich derzeit Während die Konzernstruktur und die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe vor
Während die Holding-Struktur im Segment Electric vollständig umgesetzt ist, ist im 1.1.2. Verfahren zur Festlegung, Überprüfung und Umsetzung des Vorstandsvergütungssystems Der Aufsichtsrat beschließt gemäß § 87a AktG ein klares und verständliches System Das Vergütungssystem wird vom Aufsichtsrat regelmäßig auf seine Angemessenheit und Bei der Festsetzung des Vergütungssystems werden die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen 1.1.3. Bestandteile des Vergütungssystems 1.1.3.1. Vergütungsbestandteile Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist erfolgsunabhängig (fix). Sie umfasst das Der Aufsichtsrat hat von der Festsetzung erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile 1.1.3.2. Keine Aufschubzeiten für Vergütungsbestandteile Aufschubzeiten für Vergütungsbestandteile bestehen nicht. Das Jahresfestgehalt sowie 1.1.3.3. Maximalvergütung Die Vergütung des Vorstands ist unter Berücksichtigung sämtlicher Vergütungsbestandteile 1.1.4. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte 1.1.4.1. Laufzeiten und Beendigung der Vorstandsdienstverträge, unterjähriger Ein- Die Vertragslaufzeit der Vorstandsdienstverträge richtet sich nach der Dauer der Bestellung Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ist in den Anstellungsverträgen nicht vorgesehen. Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt eines Vorstandsmitglieds während eines 1.1.4.2. Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit Es werden grundsätzlich keine Regelungen zur Beendigung der Vorstandstätigkeit getroffen, 1.2. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 Die Gesamtbezüge des Vorstands in Höhe von 0,5 Millionen Euro (Vorjahr 0,2 Millionen
Sämtliche Zahlungen an den Vorstand sind kurzfristig fällig. Im Jahr 2021 sind die Vergütungen wie folgt zugeflossen:
Die laufenden Zahlungen (Pensionszahlungen) an zwei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder Gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG machen wir folgende Angaben: Die Mitglieder des Vorstands der Turbon AG erhalten ausschließlich eine Festvergütung. Das Ergebnis vor Steuern der Turbon AG betrug im Geschäftsjahr 2020 minus 1,3 Millionen Die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter der Turbon AG im Geschäftsjahr 2021 Die Ertragskraft des Unternehmens hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 15 % verbessert. 2. Vergütung des Aufsichtsrats 2.1. System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Turbon AG Das Vergütungssystem beschreibt die Grundzüge und Bestandteile der Vergütung des Aufsichtsrates der Turbon AG. 2.1.1. Beschreibung des Vergütungssystems Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes („AktG“) kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt Mitglieder des Aufsichtsrates der Turbon AG erhalten eine in der Satzung (§ 18 – Vergütung)
Mit der Festsetzung einer erfolgsunabhängigen Vergütung ist gleichzeitig die maximale 2.1.2. Verfahren zur Festlegung, Überprüfung und Umsetzung des Aufsichtsratsvergütungssystems Bei börsennotierten Gesellschaften ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass zur Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates Dem regelmäßig höheren Zeitaufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden Die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Turbon AG sind Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung in einem angemessenen Das Vergütungssystem ist mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung zu 2.2. Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 27 Tausend Euro (Vorjahr 27 Tausend
1 Herr Stabenau war im Geschäftsjahr 2020 Partner der Sozietät Hoffmann Liebs Partnerschaft Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die Turbon AG, Hattingen Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der Turbon AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Bochum, 25. April 2022
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über eine Änderung des Aufsichtsratsvergütungssystems Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachfolgende, geänderte Vergütungssystem für die System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Turbon AG Das Vergütungssystem beschreibt die Grundzüge und Bestandteile der Vergütung des Aufsichtsrates Am 9. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat eine Änderung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Änderung von § 18 der Satzung der Turbon AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 der Satzung der Turbon AG zu ändern und
Die Änderung von § 18 der Satzung der Turbon AG dient der Umsetzung der Änderung des |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 Unter Tagesordnungspunkt 8 wird die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien im Umfang Der Erwerb über die Börse kann auch im Rahmen eines strukturierten Rückkaufprogramms § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gestattet es, neben dem Erwerb und der Veräußerung über die So soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein öffentliches, Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot die Anzahl der angedienten Aktien die zum Die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien sollen von Der Vorstand wird über die Ausnutzung der Ermächtigung jeweils in der nächsten Hauptversammlung |
Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung
I. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte 1. Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
zugegangen sein. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten für die diesjährige Hauptversammlung 2. Bedeutung des Nachweisstichtages Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere |
|||||||
II. |
Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG oder diesen Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären daneben die Möglichkeit an, einen von der Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre nach ihrer Des Weiteren können die Informationen zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
eingesehen werden. |
|||||||
III. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der |
|||||||
IV. |
Rechte der Aktionäre Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen den Aktionären unter anderem die folgenden 1. Rechte auf Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit dies nicht bereits mit der
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten
Gegenanträge sind zu begründen, Wahlvorschläge hingegen nicht. Die mindestens 14 Tage
veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder nach Fristablauf eingegangene Gegenanträge Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge 3. Fragerecht der Aktionäre Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 4. Weitergehende Erläuterungen / Unterlagen zur Hauptversammlung Die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen sowie weitere
Die zu den Tagesordnungspunkten zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere zu
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Dort können ebenfalls die weiteren 5. Zeitangaben Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung 6. Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft Dienstleister. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. |
Hattingen, im Mai 2022
Turbon AG
Der Vorstand
Organisatorische Hinweise:
Eine Anfahrtsskizze entnehmen Sie bitte unserer Internetseite