U.C.A. Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

U.C.A. Aktiengesellschaft

München

Wertpapier-Kenn-Nr.: A12UK5
ISIN: DE 000A12UK57

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 05. Juli 2018 um 13:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der U.C.A. AG

U.C.A. AG
Stefan-George-Ring 29
81929 München

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für die Gesellschaft zum 31.12.2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 886.437,41
wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die gewinnberechtigten Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 10. Juli 2018 EUR 436.296,70
b) Vortrag auf neue Rechnung (= Gewinnvortrag) EUR 450.140,71.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 38.719 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechenden angepassten Betrag zum Vortrag auf neue Rechnung vorsehen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2018 endende Geschäftsjahr die

acms GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maillingerstraße 32, 80636 München

zu bestellen.

6.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Herr Nico Baader, der in der Hauptversammlung vom 03. Juli 2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt worden ist, hat sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 12. März 2018 niedergelegt. Mit Beschluss vom 28. Februar 2018 hat das Amtsgericht München Herrn Achim Gippers mit Wirkung ab dem 13. März 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung durch das Gericht soll durch die Hauptversammlung bestätigt werden. Demgemäß schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Achim Gippers, Dipl.-Ing. Maschinenbau/Fertigungstechnik, Dipl.-Wirtsch.-Ing., München für die restliche Amtszeit, die für Herrn Baader gegolten hätte, mithin bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das zum 31.12.2018 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Abs. 1, Satz 1, § 96 Abs. 1 letzter Teilsatz, § 101 Abs. 1 S.1 1. Alt. AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären gewählt werden. Herr Gippers ist nicht Mitglied in anderen Aufsichtsorganen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

II.

Berichte an die Hauptversammlung

Bericht des Vorstandes über die Ausnutzung der erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Ausnutzung der Ermächtigung zur Einziehung der erworbenen eigenen Aktien

Aufgrund früher erteilter Ermächtigungen hat die Gesellschaft insgesamt 38.719 Stück eigene Aktien erworben. Die Gesellschaft hat aufgrund der in der Hauptversammlung vom 02. Juli 2015 erteilten Ermächtigung im Jahr 2017 keine weiteren eigenen Aktien erworben. Aufgrund der allgemeinen Lage an den Finanzmärkten und der restriktiven Tendenz insbesondere die des Risikokapitalmarkts ergab sich keine Gelegenheit, die erworbenen Aktien bei der Übernahme anderer Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sinnvoll einzusetzen. Die so erworbenen eigenen Aktien wurden nicht eingezogen.

III.

Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2017, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft

www.uca.de

zugänglich. Auch der Bericht des Vorstandes zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist ab dem Tag der Einberufung über die genannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auch die Tagesordnung ist im Internet unter

www.uca.de

veröffentlicht.

IV.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Aktienbesitzes bis Donnerstag, 28. Juni 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift:

U.C.A. Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

anmelden.

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 14. Juni 2018 (14. Juni 2018, 0:00 Uhr) zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch das depotführende Institut reicht aus.

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht kein Formerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.910.000,– und ist eingeteilt in 662.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 11,94. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 38.719 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71 b AktG keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte in der Hauptversammlung beträgt somit 623.281.

Gegenanträge zu Vorschlägen des Aufsichtsrates und Vorstandes zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat und für die Wahlen des Abschlussprüfers einschließlich einer Begründung können an folgende Anschrift gerichtet werden:

U.C.A. Aktiengesellschaft
Investor Relations
Stefan-George-Ring 29, 81929 München
Telefax: 089 993194-44, E-Mail: steuer@uca.de

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers, die bis zum 20. Juni 2018, 24.00 Uhr bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse ww.uca.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Mai 2018

Der Vorstand

 

Hinweise für die Anreise

Das Büro der U.C.A. AG, Stefan-George-Ring 29, 81929 München, 2. Stock, liegt im Osten von München, unweit der Neuen Messe Riem und in der Nähe S-Bahnhofs Daglfing (S8). Von dort sind es etwa 9 Gehminuten oder mit dem Taxi. Anreise mit dem Auto jederzeit möglich, Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Fahrtkosten werden von der Gesellschaft nicht erstattet.

Von München Stachus (S-Bahn Station):

S8 Richtung Flughafen München

Ausstieg nach 6 Stationen bei der Haltestelle: Daglfing

Von dort aus 9 min zu Fuß

oder:

S2 Richtung Erding, S4/S6 Richtung Ebersberg

Ausstieg nach 6 Stationen bei der Haltestelle: Berg am Laim

Danach Umstieg in den Bus 191 Richtung Zamilapark

Ausstieg Zamilapark (direkt gegenüber den Räumlichkeiten der U.C.A. AG).

Von München Max-Weber-Platz (Trambahnstation/U-Bahnstation):

Trambahn 19 Richtung Berg am Laim

Ausstieg Berg am Laim

Danach Umstieg in den Bus 191 Richtung Zamilapark (oder 190 Richtung Messestadt Ost)

Ausstieg Zamilapark (oder Ausstieg Süskindstraße und 5 Minuten zu Fuß).

Tel. 089 993194-11, FAX 089 993194-44
www.uca.de

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