ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Hannover
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ÜSTRA Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.
Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
Hannover, 24. April 2020
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft |
Aufsichtsrat der
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft |
Der Vorstand |
Der Aufsichtsratsvorsitzende |
Dr. Volkhardt Klöppner |
Ulf-Birger Franz |
Denise Hain |
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Elke Maria van Zadel |
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