Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex | 02.05.2019 |
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverErklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
Hannover, den 26. April 2019
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