ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover – Bekanntmachung über Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

ISIN: DE 0008250002
WKN: 825 000

Bekanntmachung über Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG

Nach § 3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft vom 21.12.1970 in der Fassung vom 02.09.1991 erhalten die außenstehenden
Aktionäre der ÜSTRA eine jährliche Verzinsung je Stückaktie von 2 % des auf eine Stückaktie
entfallenden Anteils am Grundkapital.

Die garantierte Dividende 2021 von 0,051 Euro pro Stückaktie wird unter Abzug der
jeweils gültigen Steuerabzüge (zur Zeit: 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag
auf die Kapitalertragsteuer, insgesamt 26,375 %) über die Clearstream Banking AG durch
die depotführenden Kreditinstitute innerhalb eines Monats nach Feststellung des Jahresabschlusses,
das heißt bis zum 23.05.2022, ausgezahlt. Zahlstelle ist die Sparkasse Hannover.

Wir weisen darauf hin, dass mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 03.05.2022 sämtliche
von der ÜSTRA ausgegebenen Aktienurkunden (mit Ausnahme der bei der Clearstream Banking
AG zum Zwecke der Girosammelverwahrung hinterlegten Globalurkunde) im Verfahren nach
§ 73 AktG für kraftlos erklärt wurden. Mit dieser Kraftloserklärung endet die Verkörperung
der aktienrechtlichen Mitgliedschaft durch die entsprechende Aktienurkunde; diese
verliert mit der Kraftloserklärung ihre Eigenschaft als Wertpapier. Eine Auszahlung
der garantierten Dividende gegen Einreichung eines Gewinnanteilsscheins zur Aktie
oder Vorlage der Aktienurkunden bei der Zahlstelle ist daher nicht mehr möglich. Die
Auszahlung erfolgt ausschließlich im Wege des Girosammelverkehrs.

Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, die für kraftlos erklärten
Aktienurkunden bei der Hinterlegungsstelle (Amtsgericht Hannover) zum Zwecke des Umtauschs
der Aktienurkunden in girosammelverwahrte Stücke vorzulegen.

 

Hannover, den 04.05.2022

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.