UET United Electronic Technology AG: Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

UET United Electronic Technology AG

Eschborn

WKN A0LBKW
ISIN DE 000A0LBKW6

Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 19. August 2021

im Dorint Hotel Main-Taunus-Zentrum
Am Main-Taunus-Zentrum 1, 65843 Frankfurt/​Sulzbach

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. Juli 2021 wurde die ordentliche Hauptversammlung der UET United Electronic Technology AG für Donnerstag, den 19. August 2021, in Frankfurt/​Sulzbach einberufen.

Die UET United Electronic Technology AG ist gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG verpflichtet, auf Verlangen eines Aktionärs, dessen Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen.

Auf Verlangen der Aktionärin LAM GmbH, Taucha, wird daher die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2021 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht.

Die Tagesordnung wird daher nach dem Tagesordnungspunkt 4 um die folgenden zwischengeschobenen Tagesordnungspunkte 5. und 6. ergänzt und die Ergänzung hiermit bekanntgemacht:

Ergänzung der Tagesordnung

5.

Beschlussfassung über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung (§ 10 Abs. 1 der Satzung)

Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit gem. § 10 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat soll auf 4 Mitglieder erweitert werden. Es soll deshalb beschlossen werden, § 10 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 4 von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern.“

6.

Wahl zum Aufsichtsrat, Wahlvorschlag

Nach beschlossener Satzungsänderung über die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist ein weiteres Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Dafür ist Folgendes zu beschließen:

„Mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, wird Herr Dr. Gerhard Köhler, geb. 18.03.1956, August-Bebel-Straße 13, 04425 Taucha, in den Aufsichtsrat gewählt.“

Die Aktionärin LAM GmbH hat zur Begründung zu den Beschlussvorschlägen gemäß ergänzten Tagesordnungspunkte 5. und 6. Folgendes ausgeführt:

Die Erweiterung des Aufsichtsratsgremiums um ein Mitglied auf dann insgesamt vier Mitglieder dient dazu, die Kompetenz des Gremiums zu stärken. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft steht, nicht nur geboten, sondern erforderlich.

Herr Dr. Köhler ist langjährig und erfolgreich unternehmerisch tätig. Herr Dr. Köhler verfügt über große unternehmerische Expertise und hat sein unternehmerisches Geschick und Erfolg bereits nachgewiesen. Er ergänzt das Aufsichtsratsgremium deshalb hervorragend.

Herr Dr. Köhler übt derzeit folgende berufliche Tätigkeit aus:

Geschäftsführer KAM Treuhand GmbH.

Herr Dr. Köhler ist in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines nach Gesetz zu bildenden Aufsichtsrates oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

Kein entsprechendes Mandat.

 

Eschborn, im Juli 2021

UET United Electronic Technology AG

Der Vorstand

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