ÜZW Energie AG – Hauptversammlung 2015

ÜZW Energie AG
Essenbach
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Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2015

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 01.07.2015 um 14:45 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 nebst Lagebericht

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Bericht des Vorstands

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 22.05.2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 1.715.034,15 € wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2014 in Höhe von 5,00 € je Aktie im Nennwert von 1,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital in Höhe von 83.520,00 €:
83.520 Aktien à 5,00 € 417.600,00 €
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 1.297.434,15 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 1.715.034,15 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
1.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Ing. Michael Forsthofer, dessen Amtszeit abläuft, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
2.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Im Geschäftsjahr 2015 könnte die Gesellschaft durch Überschreiten der Größenklassen nach § 267 HGB prüfungspflichtig bleiben.

Deshalb schlägt der Aufsichtsrat vor, bei Prüfungspflicht nach § 316 HGB, für das Wirtschaftsjahr 2015 die Sozietät Markmiller & Partner in München als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen.
3.

Verschiedenes

Die Einladung mit der Ankündigung der Tagesordnung und den Vorschlägen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist fristgerecht erfolgt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Altheim, 27.05.2015

Vorstand

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